Osttiroler kassiert 9 Jahre
Nazi-Musiker hält sich für schlauer als die Richterin
Am Montag musste sich ein Mann (38) in Innsbruck wegen Wiederbetätigung verantworten. "Ich kenne das Gesetz", meinte er – und sollte sich irren.
Er wurde Ende Oktober des vergangenen Jahres in Lienz (T) verhaftet und gilt als fixe Größe in Österreichs Neonazi-Szene: Manuel E. (38), seines Zeichen Sänger einer rechtsextremen Band, musste sich am Montag wegen Wiederbetätigung am Innsbrucker Landesgericht vor Geschworenen verantworten.
Nazi-Bücher, Taufkerze mit Runen
Dem 38-jährigen Kampfsportler und Musiker wird vorgeworfen, in seiner Wohnung NS-Literatur – unter anderem von Goebbels – und eine mit Runen "verzierte" Taufkerze seines Sohnes aufbewahrt zu haben.
Außerdem soll der Osttiroler Kleidungsstücke mit verbotenen Symbolen wie dem Hakenkreuz getragen sowie per Handy Fotos und Filme mit Hitlergruß versendet haben. Das i-Tüpfelchen der umfangreichen Anklageschrift: E. habe seiner 16-jährige Stieftochter Nazi-Bücher mit vielsagenden Titeln wie "Kinder, was wisst ihr vom Führer" oder "Mutter, erzähl von Adolf Hitler" geschenkt.
Einstufung als Hochrisiko-Gefährder, "brandgefährlich"
Laut einem Gutachten des Verfassungsschutzes gelte der Angeklagte offiziell als Hochrisiko-Gefährder – die Staatsanwältin nannte ihn "brandgefährlich". Doch vor Gericht gab sich der 38-Jährige lammfromm: "Ich kenne das Verbotsgesetz so gut, ich kratze nicht einmal daran an. Ich habe eine Frau und fünf Kinder und ich wäre wahnsinnig, wenn ich das tun würde", sagte er laut "Kleiner Zeitung" zu den Geschworenen.
Zur Verhaftung kam es laut ihm nur, weil ihn sein Schwager im Vollrausch bei der Polizei angezeigt habe. Besagte Bücher gäbe es in normalen Geschäften oder am Flohmarkt und verbotene Kleidung hätte er nie besessen.
Angeklagter scheitert an Richterin
Dann lehnte sich E. weit aus dem Fenster: "Und selbst wenn, so habe ich sie immer nur im Ausland getragen", versuchte der Angeklagte sich als Hobby-Jurist und suggerierte damit, dass diese Delikte im Ausland nicht strafbar seien.
"Ganz so, wie Sie das darstellen, ist es nicht", entgegnete die Richterin prompt. Zwei als Zeugen geladene Verwandte des Angeklagten entschlugen sich ihrer Aussage. Bei einer Verurteilung drohten bis zu 20 Jahre Haft – um kurz nach Mitternacht kassierte er neun Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.