Niederösterreich
"Nahm sich, was er wollte" - 13 Jahre Haft für Clanchef
Missbrauch und Gewalt sollen bei einem Familienoberhaupt (65) im Mostviertel an der Tagesordnung gestanden haben. Jetzt bekam er 13 Jahre Haft.
Finale im Prozess gegen einen 65-jährigen Mostviertler gestern in St. Pölten: Der 65-Jährige soll über Jahre zumindest drei Opfer aus der Familie bzw. aus seinem engeren Umfeld sexuell misshandelt und geschlagen haben.
Schlimme Vorwürfe
Die Anklage lautete auf: Vergewaltigung, Missbrauch, Sachwucher (er verlangte von einem Bekannten für 5.000 Euro-Darlehen 12.000 Euro zurück) und einige andere Delikte. Der Mostviertler soll seit Mitte der 70er-Jahre seine Nichte (49) regelmäßig vergewaltigt und erniedrigt haben. Auch die Stieftochter und zugleich Nichte (47) soll laut Anklage mit Schlägen gefügig gemacht worden sein. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Angeklagte "genommen, was er wollte".
Und: Eine Ex-Freundin soll er im Wald attackiert haben und gedroht haben: „Ich betoniere Dich ein wie die Mitzi. Bei mir gibts keine Spuren.“
Frau verschwunden
Tatsächlich war in den 80er-Jahren die damalige Lebensgefährtin spurlos verschwunden, 2019 drehte die Polizei die Grundstücke des Verdächtigen im Mostviertel um, fand aber keine Leiche - mehr dazu hier. Die Polizei ermittelte damals genau und kam auf die mutmaßlichen Sexualdelikte sowie die mögliche Unterdrückung eines Knechtes drauf - mehr dazu hier.
13 Jahre Haft
Der Gutachter verglich beim Prozess im April 2021 die Schwere der psychischen Leiden der Opfer mit einer Querschnittslähmung. Ein Teil des Prozesses wurde auch unter Ausschluss geführt. Die Opferanwältin meinte: "Die Familie war von der Gesellschaft abgetrennt, lebte nach eigenen Regeln. Frauen wurden innerhalb der Familie verheiratet, damit das Blut rein bleibt."
Der Angeklagte selbst bestritt alles, sprach von einer Verschwörung gegen ihn. Am Dienstag fasste der 65-Jährige schließlich 13 Jahre Haft aus. Und er muss 50.000 Euro und 100.000 Euro an die traumatisierten Opfer zahlen. Der Anwalt des Anklagten meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an - somit nicht rechtskräftig.