Österreich
Tödlicher Crash: Mildes Urteil für Drogen-Lenker
Mit bis zu 118 km/h und unter Medikamenten-Einfluss krachte ein 44-Jähriger Frühpensionist mit seinem Jaguar gegen ein anderes Auto. Dessen Lenkerin starb.
Es war ein schrecklicher Unfall: Am 10. Februar um 9.30 Uhr krachte auf der Neuwaldegger Straße in Hernals ein Jaguar frontal gegen einen anderen Pkw. Der 44-jährige Unfall-Lenker war viel zu schnell unterwegs, raste mit einer Geschwindigkeit von 93 bis 118 km/h über die Straße, als es zu dem Crash kam – mit furchtbaren Konsequenzen. Die Frau, gegen deren Pkw der Unfall-Lenker krachte, wurde in ihrem Fahrzeug eingeklemmt, musste damals von der Feuerwehr befreit werden. Die 51-Jährige starb nach dem schweren Unfall.
44-Jähriger stand unter Einfluss von Drogenersatzpräparaten
Später stellte sich heraus: Der Unfall-Lenker war zum Zeitpunkt des Frontalcrashs nicht nur viel zu schnell durch Hernals gerast, er stand auch unter dem Einfluss von Drogenersatzpräparaten. Am Mittwoch wurde der 44-jährige Pensionist vom Landesgericht äußerst milde behandelt.
Frühpensionist verlor Kontrolle über Jaguar
Der Mann, der seit dem Jahr 2001 eine Substitutionstherapie macht, hatte nicht einmal einen Führerschein, wie sich vor Gericht herausstellte. Trotz winterlicher Wetterverhältnisse war der 44-Jährige mit Sommerreifen in Richtung eines Bekannten unterwegs, verlor in einer Kurve der Neuwaldegger Straße die Kontrolle über den Jaguar X-Type. "Ich war der Annahme, dass Winterreifen drauf sind. Aber ich bin kein Automechaniker", so der Mann vor Gericht, wie wien.orf.at berichtet. Den Jaguar hatte der Mann am 28. Dezember 2017 gebraucht gekauft. Am selben Tag war er mit seinem vorigen Auto an einer Kreuzung trotz Rotlicht abgebogen und hatte einen anderen Pkw gerammt. Damals wurde – zum Glück – niemand verletzt.
Mit 93 bis 118 km/h unterwegs, kein Führerschein
Der 44-Jährige dürfte bei dem tödlichen Unfall am 10. Februar 2018 mit seiner Freisprecheinrichtung beschäftigt gewesen sein, als es zum Crash kam. "Es hat dauernd wer angerufen", so der Mann vor Gericht. Laut einem Sachverständigengutachten dürfte allerdings die Geschwindigkeit für den Crash ausschlaggebend gewesen sein. Beide Autos wurden bei dem Unfall stark beschädigt. Das hielt den Unfall-Lenker nicht davon ab, Fahrerflucht zu begehen. "Aus Angst vor der Polizei, weil ich keinen Führerschein habe", erklärte der Mann laut wien.orf.at dem Gericht. Seit 1994 hat der Mann keinen Führerschein.
Mildes Urteil: 15 Monate teilbedingte Haft
Der Unfall-Lenker wurde vom Landesgericht zu lediglich 15 Monaten wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und grob fahrlässiger Tötung teilbedingter Haft verurteilt. Vier Monate wurden unbedingt ausgesprochen, elf bekam der junge Pensionist auf Bewährung nachgesehen. Der Frühpensionist nahm die Strafe nach längerer Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach tödlichem Crash fuhr Unfall-Lenker unter Drogen Motorrad
Das Gericht hatte bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt, dass sich der Mann bei dem Unfall selbst schwer verletzt hatte. Er brach sich sechs Rippen und biss sich die Zunge ab – was den Unfall-Lenker offensichtlich dennoch nicht von der Fahrerflucht abhielt. Auch ein Blutgerinnsel im Kopf wurde festgestellt. Erschwerend kam hinzu, dass der 44-jährige Frühpensionist bereits eine Vorstrafe vorzuweisen hatte. Denn: Er hatte wegen eins gefälschten polnischen Führerscheins bereits eine mehrmonatige Bewährungsstrafe erhalten.
Nach dem tödlichen Unfall war der Mann mit einem Motorrad unterwegs, war am 19. Juni von einer Polizeikontrolle angehalten worden. Auch da stellten die Beamten fest, dass der 44-Jährige nicht fahrtüchtig war, es wurden zehn Dekagramm Cannabiskraut sichergestellt. Der Angeklagte kommentierte den Hinweis darauf gegenüber der Richterin mit: "Das sagen die immer."
(red)