Neues Veranstaltungsgesetz
Nach Rammstein – Mehr Schutz für Event-Besucher
Die Stadt Wien plant ein neues Veranstaltungsgesetz. Demnach muss bei Konzerten und in Clubs ein eigenes Sicherheitskonzept vorgelegt werden.
Beim Rammstein-Konzert am ausverkauften Ernst-Happel-Stadion kam es Ende Juli 2023 zu mehreren sexuellen Belästigungen – "Heute" berichtete. Das und andere Vorfälle bei Events startete einen Denkprozess. Nun ändert die Stadt Wien das bestehende Veranstaltungsgesetz. Es sieht Maßnahmen zu erhöhter Sicherheit vor. Der Beschluss soll im Wiener Landtag Anfang Jänner 2025 auf der Tagesordnung stehen.
Erhöhte Anforderungen in puncto Sicherheit
Veranstalter werden jetzt zu einem Awarenesskonzept zwecks Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet – im Hinblick auf Schutz vor Belästigungen und Übergriffen. Bei Events ab 300 Gästen muss ein solches Papier vorgelegt werden, wenn bestimmte Bedingungen wie Tanzfläche oder Stehplätze vor der Bühne, Alkoholausschank oder ein Ende nach 21.00 Uhr gegeben sind.
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Das Konzept muss eine festgelegte Anzahl an Awarenessbeauftragten beinhalten, die mit Notrufgeräten ausgestattet sind, sowie eine genau festgelegte Rettungskette sowie Maßnahmen, wie sie ausgelöst wird. Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Besucher müssen die Maßnahmen in das Sicherheitskonzept einfließen. Auch die Stätten müssen sicherer gemacht werden - beispielsweise durch ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen in Freibereichen oder von schwer einsehbaren Bereichen (z.B. Gebüschgruppen).
Veranstalter zuletzt mit Anrainer-Beschwerden konfrontiert
Immer wieder waren in Wien Veranstalter von Freiluft-Konzerten mit Beschwerden von Anrainern wegen Lärmbelästigung konfrontiert worden. Bekanntes Beispiel war die Arena, die letztlich eine neue Soundanlage zu Gunsten der neu angesiedelten Bewohnern anschaffte. Denn diese Anlage bündelt die Lautstärke auf das Event-Areal. Aber auch künftige Freiluft-Konzerte in der Metastadt wurden aufgrund von Anrainer-Beschwerden gekippt.
Insbesondere die Arena dürfte von dem geplanten Schutz für historische Veranstaltungsorte profitieren. Bei der Arena handelt es sich um einen ehemaligen Schlachthof, wo seit Jahrzehnten auch Konzerte stattfinden. Indes habe der für Veranstaltungswesen zuständigen Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) der APA mitgeteilt, dass es hierbei um Locations geht, die Platz für mehr als 1.500 Besuchern bieten sowie älter als 30 Jahre sind. Ein weiterer Faktor ist dabei der historische Wert einer solchen Location. In so einem Fall, darf weiter konzertiert werden, selbst wenn Wohnbebauung heranrückt – vorausgesetzt es liegt keine Gesundheitsgefährdung vor.
Allerdings darf in Zukunft grundsätzlich bis 23.00 Uhr in derselben Lautstärke konzertiert werden. Bisher musste um 22.00 Uhr geringfügig leiser gedreht werden. Grundlage dafür ist aber, dass die reguläre Sperrstunde zuvor von 22.00 auf 23.00 Uhr erweitert wurde. Bei den Konzerten in der Metastadt ist das nicht der Fall.
Auf den Punkt gebracht
- Die Stadt Wien plant ein neues Veranstaltungsgesetz, das erhöhte Sicherheitsmaßnahmen bei Konzerten und in Clubs vorschreibt, einschließlich eines verpflichtenden Sicherheitskonzepts bei Events ab 300 Gästen
- Zudem sollen historische Veranstaltungsorte wie die Arena von neuen Regelungen profitieren, die es ermöglichen, trotz heranrückender Wohnbebauung weiterhin Konzerte bis 23.00 Uhr in derselben Lautstärke abzuhalten