Politik

Nach Klage von Rauch – Kocher klar gegen Bankensteuer

Wirtschafts- und Arbeitszeitminister Martin Kocher (ÖVP) spricht sich im "Ö1-Interview" gegen eine Übergewinnsteuer für Banken aus.

Heute Redaktion
Martin Kocher rechnet damit, dass die Banken im Herbst gestiegene Zinserlöse an die Kunden weitergeben werden.
Martin Kocher rechnet damit, dass die Banken im Herbst gestiegene Zinserlöse an die Kunden weitergeben werden.
Helmut Graf

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat eine Klage gegen den Bankensektor beauftragt. Grund dafür ist das Ungleichgewicht bei den Zinsen, "Heute" berichtete. Fürs Überziehen werden in Österreich bis zu 13,25 Prozent Zinsen fällig, Kunden bekommen aber keine Zinsen, wenn sie das Geld am Konto liegen haben. "Das ist eine unlautere Vorgangsweise", so Rauch.

"Fraglich, ob Klage erfolgreich ist"

Im Ö1-Interview am Donnerstag wurde Wirtschafts- und Arbeitszeitminister Martin Kocher (ÖVP) auf die Thematik angesprochen. "Es ist wichtig, dass Haben-Zinsen wieder steigen", sagte er. "Das Konsumentenschutzministerium hat Maßnahmen gesetzt, die Frage ist, ob sie kurzfristig auch wirken kann. Ob die Klage erfolgsversprechend ist, wird lange dauern. Ich unterstütze daher Gespräche", so der ÖVP-Minister.

Auch würden die Grünen eine Übergewinnsteuer bei Banken, ähnlich wie für Energiekonzerne, fordern. Davon hält Kocher nichts. "Da muss man vorsichtig sein", sagt er. Dies könne zu Störungen der Finanzmarkt-Stabilität führen. "Ich bin immer skeptisch bei spezifischen Steuern für spezifische Sektoren", betont der Wirtschafts- und Arbeitszeitminister.

Auch verteidigte er die Arbeit der Regierung: "Wir sind tätig, es gibt Gespräche und die Banken haben angekündigt im Herbst ihre Maßnahmen zu setzen." Er geht also davon aus, dass diese ihre gestiegenen Zinserlöse an die Kunden weitergeben werden.

Kocher gegen gesetzliche Arbeitszeitverkürzung

Weiters war im Interview die Arbeitszeitverkürzung ein großes Thema. Auch wenn die Wirtschaft dagegen ist, kämpft SPÖ-Chef Andreas Babler weiter dafür. 

Dazu meint Kocher: "Wenn es um kollektivvertragliche Regelungen geht, dann liegt das in der Autonomie der Sozialpartner. Was nicht geht, ist eine gesetzliche Regelung über alle Branchen hinweg, weil es unterschiedliche Voraussetzungen gibt."

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