Großeinsatz in Linz
Nach Bomben-Drohung droht E-Mail-Schreiber lange Haft
Eine anonyme Mail versetzte Linz am Dienstag in Angst und Schrecken. Gegen 15.30 Uhr wurde der Hauptbahnhof evakuiert. Der Grund: eine Bombendrohung.
Einsatzkräfte rasten zum Bahnhof, Bims stauten sich und tausende Menschen füllten die Landstraße. Fahrgäste wurden von den Einsatzkräften Richtung Volksgarten geführt. Es kam zum Verkehrschaos: Nicht nur auf den Straßen, auch Züge fuhren nicht mehr.
Entwarnung am Abend
Die Spezialkräfte der Polizei durchsuchten dann das gesamte Areal. Um zirka 17.30 Uhr waren sie fertig. Die Experten konnten zum Glück nichts finden – es gab die Entwarnung. Alle Sperren wurden aufgehoben, Züge durften wieder fahren.
Die Ermittlungen zum noch unbekannten E-Mail-Verfasser laufen derzeit auf Hochtouren. Auch der Verfassungsschutz ermittelt, hieß es am Mittwoch von der LPD gegenüber "Heute".
Linzer Hauptbahnhof wegen Bombendrohung evakuiert
Das droht dem Mail-Autoren
Sollte der Täter gefunden werden, dürfte es heftige Konsequenzen hageln. Betrifft eine Bombendrohung einen kleineren Personenkreis – wie im Fall einer Linzer Sonderschule Mitte September – wird von einer gefährlichen Drohung gesprochen.
Bei einer Verurteilung ist ein Strafmaß von einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen. Auch eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen ist möglich. Bei der Bombendrohung gegen den Hauptbahnhof gibt es aber einen entscheidenden Unterschied.
"Wenn viele Personen involviert sind, ab zirka 800 Menschen, spricht man von Landzwang", erklärt Staatsanwältin Ulrike Breiteneder gegenüber "Heute".
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich
Laut Strafgesetzbuch (StGB) gilt das für Täter, die "die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen" in Furcht und Unruhe versetzen.
Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. "Hat die Tat schwere Folgen, können sogar bis zu fünf Jahre anfallen", so Breiteneder. Darunter fällt laut StGB zum Beispiel eine "schwere oder längere Zeit anhaltenden Störung des öffentlichen Lebens".
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Am Dienstagnachmittag sorgte eine anonyme Bombendrohung per E-Mail für Panik in der Linzer City, was zur Evakuierung des Hauptbahnhofs und zur Einstellung des Zugverkehrs führte
- Nach intensiven Durchsuchungen durch die Polizei konnte am Abend Entwarnung gegeben werden, während die Ermittlungen gegen den unbekannten Täter weiterlaufen, der bei einer Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen muss