Oberösterreich

"Frechheit" – nach Bewerbung Arbeitslosengeld gesperrt

Eine Linzer Buchhalterin (59) bewarb sich bei einer Steuerberatungskanzlei. Daraufhin bekam sie von der Geschäftsführerin ein wüstes Mail.

Johannes Rausch
Einer Linzer Bewerberin wurde das Arbeitslosengeld für sechs Wochen gesperrt.
Einer Linzer Bewerberin wurde das Arbeitslosengeld für sechs Wochen gesperrt.
picturedesk.com

"Arbeitslosengeld bis zum 7. September gestrichen": Diese Hiobsbotschaft traf die alleinstehende zweifache Mutter aus Linz hart.

Ein Jahr vor Pensionsantritt wurde die gelernte Buchhalterin aufgrund einer Personalreduktion von ihrem früheren Arbeitgeber gekündigt. Somit war sie seit April 2022 arbeitslos gemeldet.

Als das AMS Linz sie an eine freie Stelle als Buchhalterin im Bereich Personalverrechnung bei einer Steuerberatungskanzlei aus dem Bezirk Linz-Land verwies, bewarb sie sich dort. Dabei bot sie zusätzlich an, sobald sie ihre Pension antreten werde, weiterhin geringfügig oder in Teilzeit zu arbeiten.

Im Gespräch mit "Heute" schildert sie den Ablauf ihrer Bewerbung: "Ich bekam zwei Vorstellungstermine von der Geschäftsführerin der Kanzlei angeboten. Kurz darauf erkrankte ich an Corona, teilte dies sofort mit und übermittelte neue Terminvorschläge. Seitdem habe ich jedoch nichts mehr gehört, weder per Mail noch telefonisch."

Als die Frau bei der Kanzlei anrief, wurde ihr mitgeteilt: "Wir werden Sie zurückrufen." Da sie aber keinen Rückruf erhielt, meldete sie sich wieder dort. Nach einem Telefonat mit der Geschäftsführerin bekam sie von jener ein wüstes Mail. Darin wurde die 59-jährige Bewerberin kritisiert: Sie habe den gesamten Tag die Mitarbeiterinnen der Kanzlei mit Anrufen bedrängt.

Weiters wurde ihr vorgeworfen, dass sie kein Interesse mehr an einem Bewerbungsgespräch habe. Die Geschäftsführerin habe nämlich den Eindruck, die Bewerberin sei nicht gewillt, tatsächlich bei ihr arbeiten zu wollen.

"Vor den Kopf gestoßen"

Die Buchhalterin fühlte sich von dem "verleumderischen" Mail "vor den Kopf gestoßen". Sie antwortete der Geschäftsführerin ebenfalls per Mail und hielt fest, dass sie sehr wohl an der Stelle interessiert sei. Später habe sie bei ihrem AMS-Berater angerufen und erwähnt, dass sie die Chefin der Kanzlei nicht erreiche.

Die Geschäftsführerin meldete mittlerweile dem AMS, dass die Bewerberin ihrer Meinung nach nicht arbeitswillig sei. Darauf folgend kam es zu einem Gespräch zwischen der Frau und ihrem Berater, in dem sie versuchte, die Situation zu erklären. Einige Tage danach erfuhr sie online auf ihrem AMS-Account, dass ihr Arbeitslosengeld ab sofort für sechs Wochen gestrichen sei. Sie empfand es als eine "Frechheit".

Die 59-jährige Mutter ist aufgrund ihrer aktuellen finanziellen Lage verzweifelt. Sie muss ihre Mietwohnung bezahlen, außerdem für das Studium ihrer beiden Kinder (Sohn und Tochter) aufkommen, mit denen sie zusammen wohnt.

"Thema erledigt"

Für die Linzerin sei das Thema aber nun "erledigt", sie möchte die "Geschichte nicht noch schlimmer machen" und berichtet: "Deshalb habe ich seitdem auch nicht mehr versucht, die Geschäftsführerin zu erreichen." Gegenüber "Heute" bestätigt die Geschäftsführerin entschieden ihren Eindruck, dass die Bewerberin nicht arbeitswillig gewesen sei.

Das AMS wollte sich zum Fall aus "Datenschutzgründen" nicht äußern, erwähnte jedoch: "Arbeitslosengeld-Sperren werden von uns öfter verhängt, es ist gesetzlich festgelegt."

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