Niederösterreich
Lebenslange Haft für Biker nach Mord an der Ex-Freundin
Mordprozess gegen Alexander C. (54) in Korneuburg: Er soll seine Ex Alexandra K. (48) mit mehreren Messerstichen hingerichtet haben - lebenslang.
Heiße Öfen, lange Mähne, Vollbart, Drogen, Alkohol und 23 Vorstrafen - das ist die Visitenkarte des wegen Mordes angeklagten Alexander C. (54). Der Staatenlose soll am 8. Dezember 2019 seine Ex-Partnerin mit einem Messer getötet haben, musste dafür heute am Landesgericht Korneuburg vor ein Schwurgericht.
Rückblick: Alexander C. wurde im März 1966 in Wien geboren, hatte eine leidvolle Kindheit, besuchte acht Jahre lang eine Sonderschule. Der seit seiner Jugend Staatenlose hat aus erster Ehe drei erwachsene Kinder, ist geschieden. Der Biker brachte es bis 2009 auf 23 Vorstrafen, davon zwölf einschlägig. Er hat keine Schulden, bezog in den letzten Jahren laut Anklage rund 600 Euro im Monat vom Staat. Erst als er 2007 mit Alexandra K. zusammenzog, änderte er langsam sein Leben, erhielt 2009 seine letzte Strafe und war dann immerhin zehn Jahre straffrei.
Sie hatte Neuen, wurde ihn nicht los
Kurz vor dem Blutttat beendete die Blondine die Beziehung zum Biker. Alexandra K. hatte online, nur wenige Wochen vor ihrem Tod, eine neue Liebe in Mannheim (Deutschland) gefunden ("Heute" berichtete). Sie suchte für Alexander C. sogar intensiv eine Wohnung, wollte dafür sogar Teile des Erbes ihres Vaters opfern – einfach nur, um ihn los zu werden. Zwei Tage vor dem Gewaltverbrechen rief sie ihre Schwester an und sagte sinngemäß: "Er liegt nur besoffen auf der Couch, dreht komplett durch und das "besondere Messer" liegt am Tisch."
Am Tattag, dem 8. Dezember 2020, verließ die 48-Jährige um 14 Uhr das Haus, rief um 16 Uhr ihre Tochter an und sagte, dass sie Angst hätte, ins Haus zurückzukehren. Zudem hätte er ihr das alte Handy sowie den Zweitschlüssel fürs Auto abgenommen. Doch um ihre Häschen zu versorgen und nach den Viecherln zu sehen, fuhr Alexandra K. am Abend trotz eines mulmigen Gefühls ins Haus – ihr Todesurteil.
Sie hatte keine Chance
In der Folge soll es laut Anklage zu einem heftigen Streit gekommen sein. Der schwer betrunkene und eingerauchte 53-Jährige (heute ist er 54, Anm.) soll mit einem Messer (15 Zentimeter lange Klinge) sechs Mal wuchtig und intensiv auf seine Ex-Partnerin eingestochen haben. Die 48-Jährige hatte keine Chance, erlitt unter anderem zwei Herzdurchstiche und verblutete hilflos. Nach der Bluttat fügte sich der 53-Jährige selbst oberflächliche Schnittverletzungen an den Armen und im Bauchbereich zu. Am Abend rief schließlich der besorgte Neue aus Deutschland bei der Polizei Laa an der Thaya an und äußerste seine schlimmen Befürchtungen.
Die Exekutive kam der Bitte des Mannheimers nach und wollte Nachschau halten, doch niemand öffnete die Türe in Neudorf. Also kletterten die Beamten um 21.10 Uhr übers Badezimmerfenster ins Reihenhaus und fanden laut Anklage Alexander C. teils auf der Leiche liegend, sich bewusstlos stellend, vor. Doch dann soll sich der Biker aggressiv und unkooperativ verhalten und die Beamten angeherrscht haben: "Ihr sechts eh, wos passiert is. Des do, des hob i g'mocht" - mehr dazu lesen hier.
"Liebe meines Lebens"
Vor Gericht sprach der Angeklagte von der Liebe seines Lebens. Er hätte am Tattag vom neuen Lover seiner Ex erfahren. Laut Gutachten hatte der Verdächtige bei der Tat gut zwei Promille Alkohol im Blut (Schwankungsbreite +/-0,55 Promille) und war völlig bekifft. "Bier, Whiskey und Alkohol hätte er am Tattag konsumiert und Cannabis aus Eigenanbau geraucht. Sechs bis sieben Joints rauchte ich am Tag", so der Angeklagte beim Prozess.
Der Gutachter führte weiter aus, dass der Angeklagte sicherlich berauscht und in einem besonderen seelischen Zustand gewesen sei, aber dennoch müsste er gewusst haben, dass man nicht mit einem Küchenmesser sechsmal auf einen anderen einsticht. Sachverständiger Wolfgang Denk nannte 2,35 bis 2,6 als Promillewert zur Tatzeit.
"Lebten wie Pensionisten-Paar"
Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann verglich die Beziehung des Paares mit einem Pensionisten-Dasein ohne großartige Aktivitäten oder hohe soziale Vernetzung. Doch diese Idylle sei durch Streitigkeiten getrübt worden, sodass das spätere Opfer schließlich die Trennung gewünscht habe. Der 54-Jährige sei dadurch vor dem sozialen Nichts gestanden.
Zwei Zeuginnen, davon eine Angehörige des Opfers, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Auch die Ex-Therapeutin des Angeklagten sprach im Zeugenstand.
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger kämpfte, versuchte die Berauschung sowie schwierige Kindheit des Angeklagten hervorzuheben, versuchte den Geschworenen einen Totschlag begreiflich zu machen. Doch bei 23 Vorstrafen und der Brutalität der Bluttat stand stelbst der gerissene Jurist auf verlorenem Posten
Die Geschworenen entschieden einstimmig: Es war Mord. Strafausmaß: Lebenslange Haft (nicht rechtskräftig).