Niederösterreich
Mord-Ermittlungen! So lief Drama um toten Soldaten ab
Im Gerangel soll ein Unteroffizier (54) in Wr. Neustadt einen jungen Wachesoldat erschossen haben. Die Polizei ermittelt wegen Mordverdachtes.
Am Dreikönigstag kurz vor 7 Uhr fielen in der Flugfeldkaserne in Wiener Neustadt tödliche Schüsse: Ein 20-Jähriger Wachsoldat brach tödlich getroffen zusammen, ein 54-jähriger Vizeleutnant wurde verletzt.
Update Freitag, 19 Uhr: Der 54-jährige Schütze wurde mittlerweile "enthaftet" – mehr dazu hier >>
Soldat (20) schlug Vorgesetzten (54)
Davor hatte der Offizier vom Dienst einen Streit zwischen dem 20-jährigen Wachesoldat und drei Kollegen beobachtet. Dabei soll der 20-Jährige mit seinem Sturmgewehr 77 drei Wachesoldaten bedroht haben. Der 54-jährige, erfahrene Vizeleutnant schritt ein und versuchte die aufgeheizten Gemüter zu beruhigen. Dabei soll der 20-Jährige sofort mit dem Gewehrlauf auf seinen Vorgesetzten eingeschlagen haben, der junge Soldat traf den Unteroffizier mehrmals im Gesicht.
Im Zuge eines Gerangels wurde dann der 20-Jährige einmal, aber sofort tödlich, von einer Kugel getroffen. Nach einem Schuss aus der Dienstwaffe des 54-Jährigen, einer Pistole 80 (Glock17).
Mindestens 3 Schüsse
Laut Zeugen sollen zumindest drei Schüsse aus der Pistole abgegeben worden sein. Ob auch mit dem Sturmgewehr 77 geschossen wurde, ist indes unklar. Dazu gäbe es noch widersprüchliche Zeugenaussagen, da müssten erst beide Waffen genau untersucht werden, um endgültige Klarheit zu erlangen.
Mordverdacht
Der 54-jährige, verletzte Unteroffizier wurde ins Spital gebracht (Anm.: Lebensgefahr bestand übrigens nie) und dort von der Polizei festgenommen. Denn die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt gab einen Ermittlungsauftrag wegen des Verdachtes des Mordes in Auftrag. Zudem wurde eine Obduktion des Toten angeordnet. Das Landeskriminalamt Niederösterreich ermittelt jetzt.
Für den unbescholtenen 54-Jährigen, der seit 35 Jahren beim Bundesheer und seit 16 Jahren in der Flugfeldkaserne ist und ein- bis zweimal im Monat "Offizier vom Tag"-Dienste macht, gilt die Unschuldsvermutung.
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