Neue Maßnahme
Mogelpackungen müssen jetzt gekennzeichnet werden
Viele Produkte wurden in ihrer Füllmenge still und heimlich reduziert. Frankreich setzt nun eine Maßnahme gegen die heimliche Abzocke der Konzerne.
Weniger Inhalt, höherer Preis – das beschreibt eine sogenannte "Mogelpackung". Um ihre höheren Produktionskosten auf die Kundschaft abzuwälzen, bedienen sich Lebensmittelhersteller häufig sogenannter "Mogelpackungen". Bei ihnen wird jeweils der Inhalt reduziert, der Preis dafür bleibt aber gleich bzw. wird erhöht. Wer nicht bei jeder Packung extra auf den Füllinhalt schaut und Preise vergleicht, dem fallen die dezenten Änderungen vielleicht gar nicht auf. Bemerkbar macht sich's dann erst in der Geldbörse.
Kenntlichmachung am Regal
Frankreich will diese versteckte Abzocke nun transparent machen. Deshalb müssen dort ab Juli jene Produkte am Regal gekennzeichnet werden, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird. Für die Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße muss ein entsprechender Hinweis am Supermarktregal angebracht werden, der aufschlüsselt, wie sich Menge und Preis des Produkts verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte.
Auf den Punkt gebracht
- In Frankreich müssen ab Juli Produkte, die weniger Inhalt bei gleichbleibendem oder erhöhtem Preis haben, gekennzeichnet werden
- Diese "Mogelpackungen" sollen für Verbraucher transparenter werden, indem ein Hinweis am Supermarktregal über die Veränderungen informiert
- Die Regelung gilt für Lebensmittel und andere Produkte, unabhängig davon, ob es sich um Markenartikel oder Eigenmarken handelt