Niederösterreich

Mit 7 Jahren 13 Kilo – so redet sich Pflegemama raus

Ein Kind, fast verhungert und verdurstet: Eine Pflegemutter in NÖ musste nun dafür in St. Pölten vor Gericht. Die Hintergründe zum Martyrium.

Erich Wessely
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Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.
Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.
Erich Wessely

Nach dem grausigen Fall um einen Großvater, der seine Enkelin bis zu 400 Mal vergewaltigt haben soll ("Heute" berichtete), der nächste schockierende Fall, der sich im Bezirk Amstetten über Jahre abgespielt haben soll.

Im Verdacht: Eine heute 44-Jährige, selbst Mutter von drei Kindern. Sie nahm 2013 als ausgebildete Tages- und Pflegemutter ein damals eineinhalbjähriges Mädchen auf. Über mehrere Jahre soll seitens der Behörden nichts passiert sein, obwohl das Opfer als kleines Kind nur zwölf Kilo wog und fünf Jahre später kaum mehr Gewicht auf die Waage brachte.

Lehrerin brachte Fall ins Rollen

Erst eine Volksschullehrerin brachte schließlich den Fall ins Rollen. Das abgemagerte Mädchen war aufgefallen, weil es in der Pause Schulfreunden die Jause stahl und es Probleme hatte, überhaupt über Stiegen zu kommen.

Laut Anklage soll das Kind über Jahre kaum zu essen bekommen haben, soll mit Handschellen ans Bett gefesselt, gebissen und geschlagen worden sein. Laut "Krone" soll das Mädchen in ihrer Not sogar aus Lacken getrunken haben, laut "Bezirksblätter" auch Kot zum Essen bekommen haben. 

Fortgesetzte Gewalt über Jahre

Am Mittwoch musste sich die Pflegemutter am Landesgericht St. Pölten wegen fortgesetzer Gewaltausübung gegenüber ihres nunmehr neun Jahre altes Pflegekinds im Tatzeitraum zwischen Februar 2013 und Mai 2018 verantworten. Beim Prozess stritt die Frau alle Vorwürfe ab, das Kind habe an vielen Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten gelitten. Zum Vorwurf der Verwahrlosung? Das Kind habe wohl selbst beschlossen, sich nicht mehr zu waschen. 

Mittlerweile ist die Neunjährige, die laut Gutachter trotz ihrer beeinträchtigten körperlichen Entwicklung durchschnittliche geistige Fähigkeiten besitzt und deshalb in der Lage sei, Aussagen zu treffen, in einer Wohngruppe untergebracht.

Vor Gericht müssen noch weitere Zeugen aussagen, der Prozess wurde deshalb vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.