Niederösterreich

Mikl-Wahl ungültig? Grüne winken ab, SP überlegt noch

Verfassungsjurist Karl Stöger räumt einer Anfechtung der Wahl von Mikl-Leitner zur Landeschefin Chancen ein: SP, Neos überlegen, die Grünen winken ab.

Landeshauptfrau Mikl-Leitner mit ihrem FPÖ-Vize Udo Landbauer – droht jetzt gar eine Anfechtung der Wahl?
Landeshauptfrau Mikl-Leitner mit ihrem FPÖ-Vize Udo Landbauer – droht jetzt gar eine Anfechtung der Wahl?
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Aktuell tagen und beraten einige Gremien bei den Parteien in Niederösterreich, denn die Vier-Wochen-Frist endet bereits mit Donnerstag, 20. April.

SP will Mittwoch entscheiden

Die Neos NÖ debattierten am Dienstagvormittag die Anfechtungsfrage, aus roten Kreisen begrüßte man eine etwaige, geschlossene Anfechtung der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (VP) zur nö. Landeshauptfrau. "Es wäre aber wichtig, dass wir da NEOS und Grüne mit ins Boot holen", so ein hoher SPNÖ-Funktionär am Dienstag.

"Alle Parteien sollten Interesse daran haben, dass die Wahl der Landeshauptfrau und ihrer Stellvertreter verfassungskonform über die Bühne gegangen ist", betonte SPNÖ-Klubchef Hannes Weninger. Um die derzeit "rechtlich unklaren" Verhältnisse nicht im Raum stehen zu lassen, forderte der SPÖ-Klubobmann eine gemeinsame Entscheidung. Kritik übten die Sozialdemokraten an "extra neu gestalteten Stimmzetteln, um der FPÖ die Nichtwahl von Mikl-Leitner zu ermöglichen".

Die SPNÖ will dazu am morgigen Mittwoch eine klare Entscheidung treffen.

"Wenn man auf uns zukommt mit einer Beschwerde, werden wir diese unterstützen", so NEOS NÖ-Chefin Indra Collini am Dienstagvormittag. Die Neos sehen das "Ibizia-Flugzeug" jetzt schon in Turbulenzen, die Landeshauptfrau solle sich doch freiwillig zurückziehen.

Krismer: "Mikl-Leitner gesetzeskonform gewählt"

Eine Entscheidung bezüglich Anfechtung haben indes bereits die Grünen NÖ getroffen. "Aus unserer Sicht wurde Johanna Mikl-Leitner gesetzeskonform gewählt. Natürlich finde ich die Trickserei und Tatsache, dass die Landeschefin nicht einmal vom Koalitionspartner gewählt worden ist, bedenklich", so Grünen NÖ-Chefin Helga Krismer. Es sei im Proporz, den die Öko-Politikerin und Badener Vizebürgermeisterin stets kritisiert, jedoch klar geregelt. "Es ist auf Gemeindeebene genauso. Einem Gemeinderat reicht eine Stimme, einem Bürgermeister oder Vizebürgermeister reicht eine einfache Mehrheit. Also warum sollte dies bei der Wahl der Landeshauptfrau und Stellvertreter anders sein?", führte Krismer aus. 

Angelobung von Johanna Mikl-Leitner - zum Durchklicken:

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    Am Freitagvormittag fand die Angelobung der ehemaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Landeshauptfrau von Niederösterreich statt.
    Am Freitagvormittag fand die Angelobung der ehemaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Landeshauptfrau von Niederösterreich statt.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

    Verfassungsjurist Karl Stöger von der Uni Wien hatte laut "Standard" einer möglichen Anfechtung der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (VP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau gute Chancen eingeräumt

    Rückblick auf 23. März 2023: Nur mit den Stimmen der VPNÖ (23 Landtagssitze) und einer weiteren war die alte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner auch zur neuen Landeschefin gewählt worden. Von 41 gültigen entfielen 24 gültige auf Mikl-Leitner, 17 stimmten mit "Nein". Das Votum entspricht also der Anzahl der Mandatare der VP plus einer weiteren Stimme. 15 Abgeordnete – unter ihnen wohl die 14 der FP – wählten ungültig. FPNÖ-Landesparteichef Udo Landbauer erhielt als Landesvize 25 von 44 gültigen Stimmen.

    Zwei Auslegungsmöglichkeiten

    Die Landesverfassung sehe laut Experte bei der Wahl der Landesräte vor, dass leere Stimmzettel außer Betracht blieben. Bei der Wahl zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und ihren Stellvertretern fehle laut Stöger diese Anordnung. Wenn die Verfassung die ungültigen Stimmzettel bei den Landesräten ausschließt, könnte man das auch auf die Wahl der höhergestellten Regierungsmitglieder ausweiten, weil dort nichts Näheres bestimmt ist, wäre die eine Auslegungssache. Die zweite Lesart sei: Weil die Verfassung diese Regelung nur bei den Landesräten explizit vorsieht, gilt sie bei der Landeshauptfrau gerade deswegen nicht.

    Für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof braucht es ein Zehntel der Stimmen des Landtages (54 Sitze), also aufgerundet sechs Landtagsabgeordnete. Die Frist endet bereits übermorgen.