Niederösterreich

Mieter muss 726 € mehr als noch vor drei Jahren zahlen

Ein Mieter in einem Genossenschaftsbau in Wr. Neustadt ist verzagt: 2020 betrug die Miete 1.199 Euro für 110 m², jetzt muss er 1.925,97 Euro zahlen.

Erich Wessely
Einige Mieter zogen aus - die Miete wurde einfach zu teuer.
Einige Mieter zogen aus - die Miete wurde einfach zu teuer.
Getty Images/iStockphoto

Aus allen Wolken fiel ein Mieter eines Genossenschafts-Baus in der Wiener Straße 51 in Wr. Neustadt (insgesamt sind 43 Parteien von teils massiven Mieterhöhungen in dem Haus betroffen). 

Der zweifache Familienvater hatte seine 110 Quadratmeter große Wohnung Ende 2020 bezogen. Damals zahlte er für das Apartment im Neubau noch 1.199 Euro. Anfang des Jahres erhielt er ein Schreiben, dass die Miete auf 1.316 Euro erhöht werden müsse, was er in Ordnung gefunden hätte. In einem weiteren Schreiben vom Februar der Gemeinnützigen Genossenschaft, der WNG mit Sitz in Wiener Neudorf, hieß es dann aber plötzlich, dass er künftig 1.925,97 Euro monatlich blechen soll.

Familienvater: "Das ist doch Wahnsinn"

„Das ist doch Wahnsinn und hat mit gemeinnützig nichts mehr zu tun, ich verdiene zwar nicht schlecht, aber das kann und will ich mir nicht auf Dauer leisten“, so der verärgerte Familienvater gegenüber der "NÖN".

Mieter bombardierten die Genossenschaft mit Beschwerden über die horrenden Mieterhöhungen, daraufhin wurde im nächsten Schreiben vom März etwas nachgebessert. Im Fall des zweifachen Familienvaters sollten es 1.747 Euro Miete sein, ab Juli würden aber wieder die 1.925,97 Euro gelten. 

Die Folge: Einigen Mietern reichte es, sie zogen die Reißleine und aus dem Gemeindebau einfach aus.

Das sagt die Genossenschaft

"Bei Mietwohnungen wird nach Fertigstellung eines Objektes ein langfristiges Darlehen aufgenommen, um die Errichtungskosten abdecken zu können. Dieses Darlehen wird mit den monatlichen Vorschreibungen von den Mietern inkl. Zinsen zurückgezahlt. Wenn sich nun die Zinsen erhöhen, wie in unserem Fall, müssen diese von den Mietern beglichen werden. Hier wird teilweise der Begriff 'Gemeinnützigkeit' mit 'karitativ' vermischt, denn gemeinnützige Bauvereinigungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend arbeiten und dürfen z.B. keine Zins-Zahlungen für Dritte leisten", so Wolfang Tomek, der Geschäftsführer der Genossenschaft gegenüber der "NÖN".

Gespräche mit Banken

Gespräche mit Banken, um Zinssteigerungen abzufangen bzw. Umschuldungen vorzunehmen, würden zwar geführt werden, aber: „Dies ist je nach Bank und Art des Darlehensvertrages möglich, jedoch leider nicht immer. Das heißt, bei einigen Objekten besteht keine Möglichkeit, signifikante Zins-Steigerungen und somit eine Steigerung der monatlichen Vorschreibung zu verhindern.“

Die Genossenschaft könne betroffenen Mietern eine Stundung anbieten (fehlender Betrag muss später aber zurückgezahlt werden), weitere finanzielle Unterstützung würde es aber nur vom Land NÖ (Stichwort Wohnbeihilfe oder Heizkostenzuschuss) geben. Und: Auch bei der Gemeinde könne weitere Hilfe im Form einer Sozialleistung angefragt werden.

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