Prozess in Graz
Messerattacke nach Folter – 15-Jährige muss in Haft
Nachdem sie von einer Teenie-Bande gefoltert wurde, stach eine 15-Jährige in Graz mit einem Messer zu. Nun wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt.
Im vergangenen Februar wurde eine damals 14-Jährige von mehreren Mädchen mit Tritten und Schlägen verletzt. Zudem wurden ihre Haare und auch ihre Kleidung von der Teenie-Bande angezündet. Aufnahmen der brutalen Attacke teilten die Mädchen daraufhin im Netz. Zuvor soll die Schülerin eines der Mädchen ausgelacht haben, weil ihr Bruder wegen einer Überdosis auf der Straße wiederbelebt werden musste.
Wohl aus Rache soll die Jugendliche im Juni eine ihrer Peinigerinnen mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Die Staatsanwaltschaft sah in der Attacke einen Mordversuch, weshalb sich die heute 15-Jährige am Donnerstag vor Gericht verantworten musste. Laut Sachverständigem war die Stichwunde "potenziell lebensgefährlich".
Brisantes Tagebuch
In der U-Haft soll die junge Steirerin eine Art Tagebuch geführt haben. "Schade, dass ich nicht gesagt habe, dass ich diese Schlampe mit Absicht abgestochen habe und sie umbringen wollte", soll das Mädchen darin geschrieben haben.
Auch ihr Anwalt, der Richter und Mitinhaftierte wurden in der Niederschrift beleidigt. Aus Sicht ihres Verteidigers sei es "Mistkübel für ihre Verzweiflung" gewesen. Zudem soll ihr das Tagebuch widerrechtlich abgenommen und zum Gerichtsakt gelegt worden sein.
"Die Geschichte tut ihr wahnsinnig leid"
Vor Gericht gab das Mädchen die Attacke zu. Sie habe jedoch niemals vorgehabt, ihre Kontrahentin zu töten. "Die Geschichte tut ihr wahnsinnig leid", wird ihr Anwalt in der "Krone" zitiert.
Auch der Schöffensenat konnte der Jugendlichen keine Tötungsabsicht nachweisen. Deshalb wurde die 15-Jährige wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine 15-Jährige wurde in Graz zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem sie aus Rache eine ihrer Peinigerinnen mit einem Messer attackiert hatte
- Die Jugendliche, die zuvor von einer Teenie-Bande gefoltert worden war, wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt, da keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden konnte