Politik
Menschen in Kurzarbeit sollen auf die Schulbank
Neue Regelung für die sechs Monate verlängerte Corona-Kurzarbeit. Außerdem: Wenn Unternehmen Weiterbildungskurse anbieten, muss teilgenommen werden.
Alle waren zufrieden. In seltener Harmonie verkündeten Regierung und Sozialpartner am Mittwoch ihre Einigung auf neue Kurzarbeitsregeln. Die Mindestarbeitszeit wird ab 1. Oktober von zehn auf 30 Prozent angehoben. Sie kann aber mit Zustimmung der Sozialpartner unterschritten werden.
Die Höchstarbeitszeit wird von 90 auf 80 Prozent gesenkt. Kurzarbeiter bekommen weiterhin 80 bis 90 Prozent des Nettogehalts. Die Betriebe bezahlen nur die tatsächliche Arbeitsleistung, den Rest steuert das AMS, also der Staat, bei.
Eine Premiere
Von Kurzarbeitern wird künftig eine "Weiterbildungsbereitschaft" in der arbeitsfreien Zeit verlangt. Sie müssen auf die Schulbank, wenn das Unternehmen entsprechende Möglichkeiten anbietet. Für Kleinbetriebe soll das AMS Bildungsangebote zur Verfügung stellen und finanzieren.
Das neue Modell sei "treffsicherer" und ver hindere Missbrauch, so Kanzler Sebastian Kurz. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer nannte die neue Regelung "im internationalen Vergleich sehr großzügig". Betriebe hätten jetzt mehr Planungssicherheit. Für ÖGB-Chef Wolfgang Katzian sind die Regeln "ein wirklich guter Kompromiss".