Ab November

Mehr Geld für Eltern – doch nur unter dieser Bedingung

Wegen der Umsetzung der "Work-Life-Balance-Richtlinie" der EU treten mit November neue Regeln für Karenz, "Papamonat" und Elternteilzeit in Kraft.

Newsdesk Heute
Mehr Geld für Eltern – doch nur unter dieser Bedingung
Mehr Familienzeitbonus, mehr Kinderbetreuungsgeld: Für Jungeltern gibt es ab November mehr ins Sparschwein.
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Um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die auch als "Work-Life-Balance-Richtlinie" bekannt ist, umsetzen, treten im November einige Gesetzesänderungen in Kraft, welche die Arbeitszeiten flexibler gestalten, Frauen schneller wieder in Beschäftigung bringen und Geldleistungen erhöhen sollen.

Die Bundesregierung hat mehrmals (und ausnahmsweise) einstimmig betont, dass es ihnen darum geht, Väter hierzulande künftig stärker in die Betreuung ihrer Kinder einzubinden.

24 Monate Karenz nur unter dieser Bedingung

Für Geburten ab dem 1. November gilt daher die maximale Karenzdauer von 24 Monaten nur noch dann, wenn auch der Vater des Kindes mindestens zwei Monate Karenz konsumiert. Wenn nur ein Elternteil Karenz in Anspruch nimmt, endet die Karenz gemäß Mutterschutz- bzw. Väter-Karenz-Gesetz mit Ende des 22. Lebensmonats des Kindes.

"Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten", erklärt Arbeits- und Familienminister Martin Kocher.

Alleinerziehende sind davon unberührt. Eine Ausnahme wird auch gemacht, wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder wenn der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (Arbeitslose, Studenten und Selbstständige). In diesen Fällen kann weiterhin die Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Finanziell hätten die Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die absolute Höhe des Kinderbetreuungsgelds unabhängig von der Bezugsdauer gleich bleibe.

Mehr Geld für Papas

Der Familienzeitbonus während des "Papamonats" wird auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Das sind pro Tag 47,82 Euro statt wie bisher 23,91 Euro. Die Anrechnung gilt rückwirkend bis 1. August. Eine Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld findet nicht statt.

Apropos: Ab 2024 wird das Kinderbetreuungsgeld erneut an die Inflation angepasst. Je nachdem, welche Variante man gewählt hat, bedeutet das zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr am Konto.

Elternteilzeit verlängert

Die Elternteilzeit (ETZ) wird bis zum 8. Geburtstag des Kindes verlängert. Abgezogen werden dabei die Dauer des Beschäftigungsverbots nach der Geburt, sowie die Karenzzeiten beider Elternteile. Voraussetzungen dafür sind etwa drei Jahre Firmenzugehörigkeit und dass der Betrieb mehr als 20 Personen beschäftigt. Auch diese Regelung gilt für Geburten ab 1. November. Sollte der Arbeitgeber eine Verlängerung der ETZ ablehnen, muss er dies schriftlich begründen.

Die Pflegefreistellung naher Angehöriger – darunter fallen Eltern, Kinder, Großeltern oder Enkelkinder –, gilt nun auch dann, wenn die zu pflegende Person nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Umgekehrt kann nun auch eine Pflegefreistellung für pflegende Personen in Anspruch genommen werden, die im gemeinsamen Haushalt leben, selbst wenn diese keine nahen Angehörigen sind (Geschwister, WG-Kollegen).

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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