Entschädigung
11.000 € Strafe! Firma will Mama "Vollzeit" aufzwingen
Weil ein Betrieb ihrer Angestellten nach der Karenz keine Elternteilzeit genehmigen wollte, wandte sich die Jung-Mutter an die Arbeiterkammer.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist wohl eine der größten Alltagsherausforderungen für Eltern. Viele Mütter entscheiden sich deshalb – gezwungenermaßen wegen unzureichender Kinderbetreuungsangebote oder aber auch bewusst und freiwillig – für eine Teilzeit-Anstellung.
Eltern-Teilzeit angefordert
Das war auch der Plan einer 36-Jährigen, die nach zwei Jahren Karenz wieder in ihren alten Betrieb, einer Gärtnerei, zurückgehen wollte. Sie suchte um Eltern-Teilzeit an. Grundsätzlich steht diese Möglichkeit all jenen zu, die mehr als drei Jahre bei einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten gearbeitet haben.
Eltern-Teilzeit – Was ist das?
In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern haben Mütter/Väter, sofern ihr Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bzw. Änderung der Lage der Arbeitszeit. Die Rahmenbedingungen der Teilzeitbeschäftigung (d.h. der Beginn und die Dauer der Teilzeitbeschäftigung sowie das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit) sind mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Dabei sind die Interessen des Elternteils und die betrieblichen Interessen zu berücksichtigen. Die Teilzeitbeschäftigung kann längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes in Anspruch genommen werden. (Quelle: oesterreich.gv.at)
Chef bot "Vollzeit" an
Doch die Niederösterreicherin wurde von ihrem Dienstgeber eiskalt abserviert. Das Argument: Das Unternehmen beschäftige nur 17 Mitarbeiter, einen Anspruch auf Eltern-Teilzeit habe die 36-Jährige somit nicht. Man bot ihr stattdessen "Vollzeit" an.
Verzweifelt wandte sie sich schließlich an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Und ein Blick der Experten in die Firmeneinträge genügte, um zu bestätigen, dass der Chef getrickst hatte: Das Unternehmen bestand nämlich aus zwei Gesellschaften mit gleichem Firmensitz, gleichem Lohnbüro und gleichem Management. Beide Gesellschaften zusammengezählt, waren es also weit mehr als 20 Beschäftigte.
Außergerichtlicher Vergleich
Die AK Niederösterreich erkämpfte für die 36-Jährige einen außergerichtlichen Vergleich. "Das Gärtnerei-Unternehmen zahlte eine Abgangsentschädigung in Höhe von 9.000 Euro brutto und darüber hinaus auch 2.000 Euro für die noch offenen Urlaubstage nach", berichtet AKNÖ-Präsident Markus Wieser.