Salzburg
Matura geschenkt – Ärger über fehlende Leistung
Seit der Pandemie können Schülerinnen und Schüler die mündliche Matura bestehen, wenn sie im Jahreszeugnis in diesem Fach mindestens einen 3er hatten.
Schulen bestätigen, dass dieses Gesetz bereits in der Praxis durchgeführt wurde. Schülerinnen und Schüler müssen demnach ein Befriedigend im Jahreszeugnis erreichen und haben damit eine bestandene mündliche Matura in diesem Fach. In den Bildungseinrichtungen ist der Ärger darüber groß. Vor Gericht ausgetragen wurde jedoch noch kein Fall, es reicht meist der Druck auf das Lehrpersonal, da die rechtliche Lage bereits geregelt ist.
Zeugnisnote gleich viel wert wie Maturanote
Mit diesem Gesetz zählt die Jahreszeugnisnote des entsprechenden Faches gleich viel, wie die der mündlichen kommissionellen Prüfung. Damit reicht es bei der Matura, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin das Kuvert mit den Fragen öffnet und diese nur wenig oder falsch beantwortet. In Schulen herrscht großer Ärger über das Gesetz, dass ein Sinken des Matura-Leistungsniveaus ermöglicht.
In Pandemie entstanden
Seine Hintergründe hat das Gesetz in den Schuljahren der Covid-Pandemie. Durch den fehlenden Präsenzunterricht wollte man mit dem Gesetz den Schülerinnen und Schülern die erschwerten Bedingungen bei der Matura erleichtern. Seither wird die Jahresnote in die Benotung bei der Matura mit einbezogen.
Prüfungskommission kann selbst beurteilen
Die Salzburger Bildungsdirektion äußert sich dazu, dass die Prüfungskommission bei der Matura sehr wohl unterscheiden könne, ob ein Kandidat eine Leistung erbringe oder nicht. Das Gesetz müsse jedoch der Bund ändern. Schulen befürchten ein Sinken des Wertes der Matura.