Coronavirus

Maske weg – alle Regeln für die große Freiheit im Juli

Es wird ein Sommer wie damals. Die Bundesregierung verkündete am Donnerstag weitreichende Corona-Lockerungen ab 1. Juli. "Heute" hat den Überblick.

Clemens Oistric
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Schanigarten in Wien
Schanigarten in Wien
viennaslide / picturedesk.com

Es ist fix: Am 1. Juli werden weitere Corona-Einschränkungen gestrichen – die Österreicher können sich auf einen Sommer (fast) wie damals freuen. Auch die Sperrstunde um 0.00 Uhr fällt! In einer Pressekonferenz in Wien verkündeten die Spitzen der Regierung um Kanzler Sebastian Kurz (VP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) das Aus der FFP2-Maskenpflicht, das Comeback der Nacht-Gastronomie sowie neue Regeln für Veranstaltungen. "Heute" hat die Neuerungen zusammengefasst:

1
FFP2-Maskenpflicht

Mit Beginn des Sommers wird die Gastronomie und Hotellerie gänzlich maskenfrei. Ein Mund-Nasenschutz (es reichen Stoffmasken) muss ab 1. Juli in Shops und Museen getragen werden. Ab 22. Juli dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Trafiken, ...).

Die FFP2-Pflicht bleibt in Pflegeheimen und Krankenhäusern bestehen!

2
Nachtgastronomie

Discos und Clubs dürfen am 1. Juli – wie von "Heute" bereits vorab berichtet –  nach 472 Tagen wieder aufsperren. Zum Start am 1. Juli noch mit Kapazitätsgrenze (75 Prozent Auslastung, keine zugewiesenen Sitzplätze), ab 22. Juli dann ohne Auflagen.

3
Veranstaltungen

Ab 100 Personen müssen bei Veranstaltungen die 3G (getestet, geimpft, genesen) kontrolliert werden und der Event bei der Behörde angezeigt werden. Ab 500 Gästen besteht Bewilligungspflicht. Jedenfalls gelten dann die gleichen Regeln wie in der Gastronomie. Ebenfalls bestehen bleibt die Pflicht des bald im Grünen Pass vermerkten Status hier:  Tourismus, Freizeit, Kulturbetriebe (ausgenommen Museen), Sportstätten, Schule, Fach- und Publikumsmessen sowie bei Kongressen.

4
Testpflicht

Kinder, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich ab 12 Jahren regelmäßig testen lassen. 

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