Traumberuf nun unmöglich
Marlies' Traum zerstört: Versicherung zahlt keinen Cent
Ihr Fall schockiert: Feuerwehrfrau Marlies K. stürzte während eines Einsatzes. Trotz schwerer Folgen für ihr Leben will die Versicherung nicht zahlen.
Am 21. August 2021 wurde Marlies K. von den Sirenen der FF Kronbittedt (Bez. Urfahr-Umgebung) geweckt. Die damals 18-Jährige eilte pflichtbewusst los. Im Stiegenhaus kam es aber zum folgenschweren Sturz.
Marlies' Lebensgefährte fand sie leblos und ohne Herzschlag. Fast eine Stunde lang wurde sie reanimiert, musste später sogar ins künstliche Koma versetzt werden. Durch die Sauerstoffunterversorgung erlitt die junge Frau irreparable Schäden. Seitdem leidet sie an einer 100-prozentigen Behinderung.
Fall noch nicht entschieden
Einsatzkräfte der Feuerwehr sind für solche Fälle eigentlich versichert. Aber: Die AUVA verweigerte Marlies die Anerkennung als Arbeitsunfall. Warum? Die Versicherungsanstalt argumentiert mit einer seltene Herzkrankheit bei der Mühlviertlerin.
Diese hätte jederzeit zum plötzlichen Herztod führen können. Unklar ist noch, ob Marlies durch den Herzstillstand gestürzt ist, oder dieser erst durch das Missgeschick ausgelöst wurde. Auch der Stress durch die Alarmierung könnte eine Rolle gespielt haben.
Traumberuf nicht möglich
"In ihrem Fall ist die Entscheidung für viele nicht nachvollziehbar", so Marlies' Anwältin Julia Schürz gegenüber "Heute". Es handle sich um "hochkomplexe Spezialfragen", die jetzt von medizinischen Experten geklärt werden müssen. Das letzte Wort in dem Rechtsstreit sei noch nicht gesprochen.
„Den Beruf, den sie lernen wollte, konnte sie dadurch nicht ausüben.“
Neben dem andauernden Rechtsstreit hat der Unfall aber vor allem gravierende Folgen auf das Leben der jungen Frau: "Den Beruf, den sie lernen wollte, konnte sie dadurch nicht ausüben", erklärt Volksanwalt Bernhard Achitz gegenüber "Heute".
Denn: Durch die Folgen des Unfalls kämpft Marlies mit Gedächtnis- und Sehschwierigkeiten. "Sie kann zum Beispiel keine Bildschirmarbeit machen", erklärt Achitz. Auch Autofahren darf die Feuerwehrlerin aufgrund ihrer Behinderung nicht.
Marlies bleibt Einzelfall
Auch wenn das Verfahren zugunsten von Marlies ausgeht, ist aber Vorsicht geboten: "Es bleibt eine Einzelfallentscheidung. Ein positiver Ausgang heißt nicht, dass es für andere dann auch so läuft", erklärt ihre Anwältin.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die junge Feuerwehrfrau Marlies erlitt bei einem Einsatz einen folgenschweren Sturz, der zu einer 100-prozentigen Behinderung führte, doch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) verweigert ihr die Unfallrente, da unklar ist, ob eine seltene Herzkrankheit oder der Sturz selbst den Herzstillstand verursachte
- Neben dem andauernden Rechtsstreit hat der Unfall gravierende Auswirkungen auf Marlies' Leben und Berufswahl, da sie nun mit Gedächtnis- und Sehschwierigkeiten kämpft und keine Bildschirmarbeit oder Autofahren mehr ausführen kann