"Nicht gerecht"

Bub (4) ein Pflegefall – Versicherung will nicht zahlen

Die Mutter war verzweifelt: Obwohl ihr kleiner Sohn ein schwerer Pflegefall ist, wollte die Versicherung nicht mehr zahlen. Die AK schritt ein.

Oberösterreich Heute
Bub (4) ein Pflegefall – Versicherung will nicht zahlen
Die Mutter des kranken Kindes wusste nicht mehr weiter, sie wandte sich an die Arbeiterkammer. (Symbolbild)
iStock, AK OÖ

Das vierjährige Kind der Frau aus dem Raum Linz hat eine chromosomale Erberkrankung. Seine Entwicklung ist dadurch massiv beeinträchtigt. Die Folge: Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen, der Bub stürzt häufig und kann sich kaum artikulieren.

Seine Mama ist alleinerziehend und die Betreuung für sie eine große Belastung. Die beiden Bescheide der PVA trafen sie daher besonders hart: Ihr Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes wurde abgelehnt. Und: Die Versicherungsanstalt bemaß die Höhe neu – statt wie bisher Stufe 3 sollte der Sohn nur mehr Stufe 1 bekommen.

Die Frau suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer Linz. Für die Experten stand schnell fest: Das gewährte Geld lag weiter unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand. Die AK klagte daher.

194 Stunden Pflege

Im Gerichtsverfahren wurde ein Gutachten erstellt. Demnach muss der Vierjährige monatlich 194 Stunden gepflegt werden. Er braucht permanente Unterstützung, auch in der Nacht.

Die Kammer beantragte eine Zahlung, die dem wirklichen Aufwand entspricht – mit Erfolg: Das Arbeits- und Sozialgericht sprach Mutter und Kind Stufe 5 zu.

Präsident Andreas Stangl betont: "Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein vierjähriger Junge aus Linz, der an einer chromosomalen Erberkrankung leidet und intensive Pflege benötigt, wurde von seiner Versicherung im Stich gelassen, als diese die Pflegestufe herabsetzte und eine Erhöhung des Pflegegeldes ablehnte
    • Nach Intervention der Arbeiterkammer Linz und einem Gerichtsverfahren wurde der Mutter schließlich eine angemessene Pflegestufe 5 zugesprochen, was die notwendige Unterstützung für die Familie sicherstellt
    red
    Akt.