Teure Abwesenheit
Mann verpasst Termine bei Beauty-Doc, muss 200 € zahlen
Kurioser Vorfall in Wien: Ein Mann wollte sich über einen möglichen Eingriff beraten lassen, nahm aber zwei Termine nicht wahr. Dafür muss er zahlen.
"Heute"-Leser Amel* (Name von der Redaktion geändert) geht es gesundheitlich gut, doch eine Sache gibt dem 32-Jährigen seit Monaten keine Ruhe: sein Haaransatz. Deshalb suchte der Wiener im Netz nach ärztlichem Rat und stieß auf einen plastischen Chirurgen im 1. Bezirk. Weil er gleich zwei Termine nicht wahrgenommen hatte, muss er nun 200 Euro zahlen.
200 Euro für nicht eingehaltene Termine
Im Oktober hätte Amel nach Terminvereinbarung erstmals beim Chirurgen Dr. Johannes Matiasek in seiner Ordination am Kärntner Ring auftauchen sollen, sagte aber wenige Stunden davor ab. Kürzlich erhielt er einen Brief mit der Aufforderung, 100 Euro an die Arztpraxis zu bezahlen. Auch einen zweiten Termin im Jänner ließ der 32-Jährige sausen, jetzt kommen nochmal 100 Euro hinzu.
Der Wiener lässt im "Heute"-Talk kein gutes Haar an den Forderungen des plastischen Chirurgen, doch dies ist rechtskonform. Wahl- und Privatärzte sind nämlich nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die erbrachten Leistungen frei bestimmen.
Zeitverlust, Verdienstentgang
Auch bei nicht eingehaltenen Terminen dürfen Privatärzte laut des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Rechnung ausstellen. Im Gespräch mit "Heute" erklärt Chirurg Dr. Matiasek, wieso er dem Wiener für seine Abwesenheit zahlen lässt: "Wie die meisten Kollegen in der Branche informieren wir unsere Patienten über den Umstand, dass Kosten anfallen, wenn sie kurzfristig absagen."
Neben Zeitverlust würde dem Chirurgen auch möglicher Verdienst entgehen, deshalb informiert der Facharzt auf seiner Homepage: "Sollten Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) absagen, fallen leider Kosten in Höhe von 100 Euro an."
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Wiener Mann, der zwei Beratungstermine bei einem plastischen Chirurgen nicht wahrgenommen hat, muss nun 200 Euro zahlen.
- Trotz seiner Kritik an den Forderungen des Arztes sind diese rechtlich zulässig, da Wahl- und Privatärzte ihre Honorare frei bestimmen können und auch bei kurzfristigen Absagen eine Gebühr erheben dürfen.