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Mann vermietet Wohnung – Untermieterin eröffnet Bordell

Es ist kaum zu glauben aber man stelle sich vor die eigene Wohnung wird plötzlich zum Bordell. Und das innerhalb kürzester Zeit.

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Der Vermieter zeigte sich geschockt: "Schlimmste, was ich mir vorstellen konnte" (Symbolfoto)
Der Vermieter zeigte sich geschockt: "Schlimmste, was ich mir vorstellen konnte" (Symbolfoto)
Bild: imago stock & people

Der Plan war eigentlich drei Monate zu verreisen und in diesem Zeitraum die Wohnung zu vermieten. Der Schweizer Lorenzo M. gab online ein Inserat auf, und begab sich auf die Suche nach einem Untermieter. Doch niemand meldete sich bis auf eine einzige Frau aus dem Ausland. Er war verwundert doch die Zeit drängte und so entschied er sich für die unbekannte Dame aus. Sie klang am Telefon freundlich und machte einen guten Eindruck. Und was blieb ihm übrig, es gab keine weiteren Interessenten. 

"Das Schlimmste, was ich mir vorstellen konnte, war, dass die Untermieterin nicht sorgfältig ist und in der Wohnung rauchen würde."

Zigaretten waren nicht ihr Laster

Lorenzo M. konnte sich nicht annähernd ausmalen was tatsächlich der schlimmste Fall wäre. Während er dachte, hoffentlich hält sie sich an das strikte Rauchverbot in der Wohnung, plante die Frau schon die Eröffnung eines Bordells. Kurz vor der Abreise wollte Lorenzo noch Sachen aus seiner Wohnung holen. Und da ging es auch schon los: Ein Fremder öffnete die Tür, die gesamte Wohnung war abgedunkelt und die Anschrift seiner Türe wurde geändert. Außerdem roch es stark nach Gras. Natürlich hätte er hier schon die Notbremse ziehen müssen, aber die Reise stand bevor und es war keine Zeit um die Situation zu klären. Die Zeit drängte und der Mietvertag war unterschrieben. 

"Überall lagen gebrauchte Kondome, Taschentücher und Gleitmittel."

Email von der Hausverwaltung

Zwei Tage vor seiner Abreise bekam er eine Email von der Hausverwaltung. Da schrillten die Alarmglocken. Im Anhang waren auch zahlreiche Emails von seinen Nachbarn. Er solle sich so umgehend melden. Die Nachbarn schilderten was sie sahen: Täglich gingen unzählige Männer in die Wohnung. Da forschten einige Bewohner nach und fanden tatsächlich heraus, dass gleich mehrere Sex-Anzeigen auf Lorenzos Adresse geschalten wurden.

Als Vermieter machtlos

Lorenzo ging also in seine Wohnung: Überall lagen gebrauchte Kondome, Gleitmittel und Taschentücher. Die gesamte Wohnung stank nach Zigaretten und Gras. Doch er konnte nichts dagegen machen! "Ich kann die Untermieterin nicht rausschmeißen. Ich hatte im Vertrag nicht explizit deklariert, dass die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf." Und durch die 3-monatige Kündigungsfrist, waren ihm nochmal die Hände gebunden. 

Der "Zweck" der Wohnung muss definiert werden

"Wenn man den Zweck nicht definiert, öffnet man dem Untermieter Tür und Tore. Wichtig ist, dass man vertraglich regelt, dass der Zweck die Wohnnutzung ist. Dann kann man die Personen auch abmahnen und außerterminlich künden", so der Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands HEV des Kantons Luzern. 

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