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Mann vergewaltigt Vermieterin – danach deren Tochter
Ein Mann wurde 2020 wegen mehrfacher Vergewaltigung an seiner Ex zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt kam es zu einem weiteren Verfahren.
Als Untermieter zog der heute 30-jährige Beschuldigte 2017 in die Wohnung einer Frau im Kanton Luzern. Kurze Zeit später wurden die beiden ein Paar. Die Frau war Mutter einer damals neunjährigen Tochter, die in der Regel von Sonntagabend bis Mittwoch bei ihrer Mutter lebte.
Laut Aussagen des Mädchens wurde sie eines Abends, an dem ihre Mutter nicht zu Hause war, vom Untermieter aufgefordert, sich auszuziehen. In der Folge soll der damals 25-jährige Mann die damals Neunjährige zum ersten Mal vergewaltigt haben. Laut Urteil machte ihm das Mädchen dabei sehr deutlich, welche Schmerzen er ihr zufügte.
Der Mann drohte, Mutter oder Tochter umzubringen
Trotzdem ließ er nicht ab von ihr. In der Folge habe er das Mädchen einmal pro Woche in der Wohnung der Mutter zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Am Ende wurden daraus zwei bis drei Mal pro Woche, obwohl das Mädchen gar nicht die ganze Woche über bei der Mutter war. Der Täter nutzte jeweils die Zeit , wenn die Mutter bei der Arbeit war oder keine anderen Personen in der Wohnung waren.
Die Minderjährige fügte sich dem Zwang, weil sie Angst vor ihm hatte. Er drohte damit, sie oder ihre Mutter umzubringen, wenn sie ihm nicht gehorche. Das Gericht spricht von insgesamt 34 nachgewiesenen Vergewaltigungen, auch je einmal im Keller, in einem Auto und in einem Hotel.
Täter saß bereits im Gefängnis wegen Vergewaltigung
All das wurde erst bekannt, nachdem sich das Mädchen seiner Lehrperson anvertraut hatte. Im Juli 2020 erhielt die Luzerner Polizei deswegen eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten. Der war zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig wegen mehrfacher Vergewaltigung der Mutter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt worden und sass im Gefängnis.
Die Polizei verhörte den Mann zu den Berichten der Tochter. Er stritt sämtliche Vorwürfe ab. In der Einvernahme gab er zu Protokoll, dass ihn die Mutter im Dezember 2018 vor die Türe gestellt hatte. Er gehe darum davon aus, dass die Mutter die Tochter beeinflusst habe.
Auch im Ausland einschlägig vorbestraft
Doch das Kriminalgericht Luzern sieht den Tatbestand der sexuellen Handlungen an einem Kind mehrfach erfüllt. Er ist nicht nur in der Schweiz im Strafregister verzeichnet, sondern auch in seinem Heimatland, in Portugal: Im Juni 2010 hatte er drei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen "strafverschärfender Vergewaltigung" erhalten.
Der Beschuldigte befand sich zum Zeitpunkt der Urteilsfällung bereits im Strafvollzug. Als Zusatzstrafe zum gültigen Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 17. September 2020 wird er zu einer Freiheitsstrafe von weiteren neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er muss sich außerdem einer stationären Maßnahme unterziehen, darum wird der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben.
Im weiteren wurde der Landesverweis von zehn auf 15 Jahre erhöht. Auch aus finanzieller Sicht wird es teuer für den Mann. So soll er der Privatklägerin 20.000 Euro plus Zinsen als Genugtuung bezahlen und dem Kriminalgericht muss er rund 40.000 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.