Österreich
Mann tötete Liebhaberin mit 136 Messerstichen
Ein 24-jähriger Rumäne steht heute in Graz wegen Mordverdachts vor Gericht. Er soll im Vorjahr eine 41-jährige Steirerin erstochen haben.
Sie hatten sich am 6. Februar 2022 kennengelernt, einen Tag später war die Steirerin tot. Der Angeklagte, der sich am Dienstag vor einem Geschworenengericht verantworten muss, soll nach einer gemeinsamen Nacht 136 Mal auf die 41-Jährige eingestochen haben – hauptsächlich auf ihren Kopf, Hals und Unterleib. Der 24-jährige Rumäne benutzte eine Schere, als er seine Liebhaberin angegriffen und getötet haben soll. Die Waffe wurde später in einer Mülltonne gefunden.
Brand sollte Mord vertuschen
Entdeckt wurde das Opfer von einem Nachbarn, weil es in der Tat-Wohnung neben ihm brannte. Der Angeklagte soll dort versucht haben, den Mord zu vertuschen, in dem er eine Decke, Zeitungen und Werbebroschüren anzündete. Danach wurde er mit blutverschmierter Kleidung am Grazer Hauptbahnhof gesehen, wo er die Steirerin am Tag zuvor aufgegabelt hatte. Die beiden hatten zusammen reichlich Alkohol getrunken, bevor sie miteinander nach Hause gingen.
Der 24-Jährige hat die Tat gestanden. Er behauptete, die Grazerin hätte ihn an seine Ex-Freundin erinnert, die ihn betrogen hat. Er haben einen "Hass auf Frauen", gab er nach seiner Festnahme an. Er habe sich gekränkt und benutzt gefühlt. Beim Prozess zeigte sich der Angeklagte erneut geständig.
Zweites Opfer in der Schweiz
Auf das Konto des Angeklagten könnte noch ein weiterer Mord gehen. Wenige Tage nach der Tötung der 41-Jährigen soll er am 11. Februar am Bahnhof in Zürich eine andere Frau kennengelernt und abgeschleppt haben. Er gab bei einer Einvernahme in der Schweiz zu, auch diese Frau mit 40 Messerstichen getötet zu haben. Als die Leiche entdeckt wurde, saß der Rumäne bereits in Graz in U-Haft. Der Fall wird von den Schweizer Behörden gesondert behandelt.
Beim Prozess in Graz wurde auch die Lebensgeschichte des Angeklagten beleuchtet. Laut Gerichts-Psychiaterin Adelheid Kastner sei der 24-Jährige "unter maximal furchtbaren Verhältnissen aufgewachsen. Seine Eltern waren Alkoholiker, er landete früh auf der Straße. Er sei wie ein Dampfkochtopf, "der irgendwann explodieren musste".
Lebenslang und Einweisung
Die Geschworenen verkündeten am Nachmittag ihr Urteil: Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt "zurechnungsfähig" war, bekam eine lebenslange Haftstrafe und wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Ohne Behandlung seiner Persönlichkeitsstörung sei mit weiteren Gewalttaten zu rechnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.