Kärnten

Mann starb an Corona – 3 Monate Haft für Nachbarin

Am Landesgericht Klagenfurt ist eine Frau wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verurteilt worden.

Heute Redaktion
Eine Kärntnerin soll im Dezember 2021 die Covid-19-Quarantäne mehrmals missachtet und dabei ihren an Krebs erkrankten Nachbarn infiziert haben.
Eine Kärntnerin soll im Dezember 2021 die Covid-19-Quarantäne mehrmals missachtet und dabei ihren an Krebs erkrankten Nachbarn infiziert haben.
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Am Landesgericht Klagenfurt ging am Dienstag ein historischer Corona-Prozess über die Bühne. Eine Kärntnerin wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die 53-jährige Frau soll im Dezember 2021 ihre Corona-Quarantäne mehrmals missachtet haben und dabei ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben. Der 69-Jährige starb an der Infektion.

Nachbar litt an Krebs

Die Kärntnerin hatte ihre Wohnung in einem Mehrparteienhaus in St. Veit mehrmals verlassen, obwohl sie mit Corona infiziert war und dies auch wusste. Staatsanwalt Julius Heidinger sprach von einem völlig sorglosen Umgang mit der Krankheit.

Die Angeklagte habe das Virus verharmlost und sich mehrmals mit Menschen ohne Maske unterhalten. Ihr 69-jähriger Nachbar litt an einer Krebserkrankung. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung wurde die Angeklagte jedoch freigesprochen.

Angeklagte beteuert Unschuld

Vor Gericht beteuerte die 53-Jährige ihre Unschuld. Es habe an Informationen gefehlt, wie Viren oder Tests funktionieren, sagte sie. Ihr Anwalt betonte beim Prozess, dass sie beim letzten Kontakt mit dem späteren Todesopfer noch gar nicht gewusst habe, dass sie das Coronavirus in sich trägt. Sie dachte, sie leide an Bronchitis und habe gar keinen PCR-Test gemacht.

Dem widersprach allerdings ihr Hausarzt. Dieser sagte als Zeuge aus, wie er nach dem positiven Antigentest einen PCR-Abstrich bei der Patientin genommen und eingeschickt habe, berichtet die "Kleine Zeitung". Eine Mitarbeiterin der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, die sie telefonisch über die Quarantäne informiert hatte, sagte aus, dass die Angeklagte das nicht hören wollte sagte: 'Es gibt kein Covid-19.'"

Ob die Frau tatsächlich den kranken Nachbar angesteckt habe, ist unklar. Es könnte auch ihr Sohn gewesen sein, der nie getestet wurde, aber ebenfalls infiziert gewesen sein könnte. Dieser habe den Nachbarn ebenfalls getroffen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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