Prozess in Wien
Mann soll Frau zum Koksen vor Sohn (5) gezwungen haben
Ein Serbe lies sich die Füße küssen, zwang Frau angeblich zum Drogenkonsum. "Wir waren nur pervers", meint er. Es gab ein überraschendes Urteil!
Die Vorwürfe am Wiener Landesgericht ließen den Angeklagten mit den Handtattoos am Dienstag (28.5.) rot anlaufen: Der Serbe (28) soll seine Frau seit 2018 regelmäßig misshandelt haben. Fortgesetzte Gewaltausübung, schwere Nötigung und Körperverletzung warf ihm die Anklage vor. Seine Partnerin soll er laut Gericht "ohne Zustimmung" beim Sex gefilmt haben, am Handy wurden von der Polizei verbotene Bilder gefunden.
"Wir waren pervers"
Die Beziehung sei "toxisch" gewesen, meinte Verteidiger Slaviša Žeželj. Der Serbe habe seine Frau betrogen, sie ihn angeblich auch. "Die Ehe ging bergab, beide waren überfordert." Erst als die Scheidung im Raum stand, soll die Frau zur Polizei gegangen sein. Laut Staatsanwaltschaft habe der gelernte Bäcker seine Frau immer wieder geschlagen, sie an den Haaren gezogen haben. Laut Richter ließ er sich von ihr die Füße küssen. "Ja, das stimmt", meinte der Serbe. "Wir waren pervers." Das Füßeküssen sei einvernehmlich gewesen. "Wir hatten viele Fetische. Ich habe es bei ihr auch gemacht."
Sohn bei Koks-Video mit dabei
Der 28-Jährige bekannte sich vor Gericht teilschuldig, die Gewaltvorwürfe stritt er ab. Er habe seine Frau aber manchmal im Streit bedroht. "Ich habe gesagt, ich zünde ihr Haus an." Einmal soll er ihr auch ein Messer an den Hals gehalten, sie zum Koksen gezwungen haben. Die Szene filmte er mit dem Handy mit, zu sehen ist, wie der 5-jährige Sohn dabei im Zimmer herumläuft. "Ist das in Ordnung, vor dem Kind Drogen zu konsumieren?", wollte der Richter wissen. "Nein, aber alles war freiwillig." Er habe seine Frau zu nichts gezwungen.
Frau mit Spielzeug attackiert?
Nach einem Streit um Spielzeug soll der Serbe den 5-Jährigen geschlagen und seiner Frau das Spielzeug auf den Kopf geworfen haben. Die Polizei dokumentierte die leichten Verletzungen. "Wir waren emotional." Seinem Sohn habe er nie etwas getan.
Überraschender Freispruch
Die Verhandlung am Landesgericht wurde immer wieder von ohrenbetäubendem Baulärm gestört. Zum Teil wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Beweislage reichte anscheinend für eine Verurteilung nicht aus – der 28-Jährige wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit. Der Spruch ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.