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Mann schrottet Luxus-Leihwagen – muss nichts zahlen
Ein Mann, der einen teuren Lamborghini gemietet und zu Schrott gefahren hatte, muss nicht dafür aufkommen. Laut Gericht handelte er nicht fahrlässig.
Ein Mann muss für einen gemieteten und bei einem Unfall geschrotteten Lamborghini nicht zahlen. Das Oberlandesgericht Dresden wies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Berufung eines Autohauses gegen ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Dresden zurück. Der Fahrer hatte die gut halbstündige Fahrt mit dem mehr als 150.000 Euro teuren Luxuswagen von seiner Ehefrau geschenkt bekommen.
Sportmodus wurde zum Verhängnis
Der Fahrer wies die Schuld daran, dass er bei der Ausfahrt im Oktober 2018 die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal gerammt habe, zurück. Vielmehr habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers des Autohauses den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet.
Das Autohaus verlangte hingegen Schadensersatz für den entstandenen Totalschaden. Das Landgericht wies die Klage ab, weil nicht ersichtlich sei, dass der Beklagte den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Die dagegen gerichtete Berufung wies das Gericht zurück, auch weil ein etwaiger Anspruch längst verjährt sei. Für Schadensersatzansprüche aus der Miete des Wagens galt demnach nur eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten.