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Mann rief 2.507 Mal Öffi-Hotline an – und stöhnte
Der 39-Jährige wollte die Mitarbeiterinnen in sexuelle Gespräche verwickeln. Nun musste er sich wegen Stalkings vor Gericht verantworten.
Ganze 2.507 Mal hat ein 39-jähriger Burgenländer aus dem Bezirk Oberpullendorf von 23. Februar bis 1. März 2024 die Hotline der Verkehrsbetriebe Burgenland gewählt. Hob eine Mitarbeiterin ab, versuchte er die Frau in ein sexuelles Gespräch zu verwickeln und sich nebenbei selbst zu befriedigen.
Davor hatte es der 39-Jährige – er ist geringfügig bei einer Security-Firma beschäftigt – laut eigener Aussage zwei oder drei Mal bei richtigen Erotik-Hotlines probiert, "dort hat es nicht gekickt", meinte der Angeklagte laut "BVZ" im Landesgericht Eisenstadt. Also versuchte er es bei den Verkehrsbetrieben: "Vielleicht, weil ich aus dem Burgenland komme und mich der Dialekt gereizt hat", meinte er.
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Anrufer wollte sexuelle Gelüste befriedigen
"Sie riefen zweieinhalbtausend Mal bei der Hotline an. Was dachten Sie sich dabei?", fragte Richterin Karin Lückl. "Es waren drei Damen, wenn nicht vier, die mir zuhörten", erklärte der Angeklagte. "Ich weiß, dass dieses Callcenter nicht dafür gedacht ist."
Laut Anklage belästigte der Burgenländer fünf Frauen. Eine davon mit etwa 150 bis 200 Anrufen: "Ich habe oft aufgelegt, manchmal habe ich mit ihm kommuniziert", berichtete sie bei ihrer polizeilichen Einvernahme. Es sei "um sexuelle Gelüste" gegangen, die der Anrufer "loswerden wollte".
Angeklagter muss 3.150 Euro zahlen
Laut der Staatsanwältin brachten die Anrufe des 39-Jährigen die Mitarbeiterinnen immer mehr an ihre psychischen Belastungsgrenzen. "Er wurde dazu ermutigt. Zwei Damen hörten ihm im Callcenter zu", konterte sein Rechtsanwalt Michael Dohr laut "BVZ". Sein Mandant habe nicht versucht, die Frauen vor dem Callcenter zu treffen, ein "tatsächlicher Schaden" sei nicht entstanden.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht voll geständig und reuig. Er wisse nicht, was er sich bei den Anrufen gedacht habe, sagte er. Die Richterin bot ihm eine Diversion an, die eine Geldstrafe von 2.000 Euro und Pauschalkosten von 150 Euro umfasst. Den fünf betroffenen Mitarbeiterinnen muss er außerdem jeweils 200 Euro zur Schadenswiedergutmachung zahlen. Der Mann nahm das Angebot an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.