Schwere Vorwürfe
Sex oder Vergewaltigung? "Genuss-Massage" vor Gericht
Ein Masseur soll laut Anklage eine Frau missbraucht haben. Was allerdings wirklich passierte, wird wohl nie geklärt werden, daher Freispruch.
Wenn die Aussagen von Opfer und mutmaßlichen Tätern extrem stark auseinandergehen, muss im Zweifel einen Freispruch gefällt werden – so auch in diesem Fall. Ein Hotel-Masseur (60) musste sich nun am Landesgericht Innsbruck wegen Vergewaltigung einer 30-jährigen Frau verantworten.
Demnach lief eine Öl-Genuss-Massage vergangenen September in einem Luxus-Hotel im Tiroler Ötztal aus dem Ruder, wie die "Tiroler Tageszeitung" und die "Krone" berichten: Der Masseur habe ihr demnach angeboten, sie "von innen" zu massieren.
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Frau soll Intim-Massage verlangt haben
Dann sei er mit dem Finger in sie eingedrungen und habe schließlich versucht, sie zu penetrieren. "Er hat mich vergewaltigt", versicherte die Frau, die im Hotel mit ihrer Lebensgefährtin eigentlich die Erneuerung ihres Ehegelöbnisses feiern wollte.
Der 60-Jährige sieht das ganz anders: Die 30-Jährige hätte sich als Sexualtherapeutin vorgestellt und nach einer Intim-Massage verlangt. "Wir haben auch dezidiert darüber geredet, was mit von innen gemeint ist", so der Angeklagte.
Aussagen gehen stark auseinander
Zudem hätte sie ihn durch eindeutige Berührungen zu sexuellen Aktivitäten aufgefordert und ihn sogar nach einem Kondom gefragt. Zum Geschlechtsverkehr kam es dann letztendlich nicht – da der Masseur eine frühzeitige Ejakulation hatte. "Sie hat sich danach aber wieder auf die Massageliege gelegt und sich zu Ende massieren lassen", behauptete der 60-Jährige.
Sie sei weder Sexualtherapeutin noch habe sie um eine Intim-Massage ersucht – zudem befand sich ihre Lebensgefährtin, die sich ebenfalls massieren ließ, in der Nähe. "Erst weiß man ja nicht, was passiert ist, realisiert das ja gar nicht. Heute hat mich dieses Erlebnis – auch aus Scham und Selbstvorwürfen – aber komplett aus der Bahn geworfen", berichtete die 30-Jährige in einer gesonderten Einvernahme.
Opfer in psychologischer Betreuung
Sie befindet sich nun in psychiatrischer und psychologischer Behandlung, ist bei ihrer Lebensgefährtin ausgezogen. Vertreten von der Verbrechensopferhilfe Weißer Ring fordert sie nun 5.000 Euro Teilschadenersatz.
Für Richter Thomas Wallnöfer steht fest: "Es kam tatsächlich zu einem sexuellen Vorfall", in welcher Form lasse sich aber "nicht genau feststellen". Gemeinsam mit dem Schöffensenat musste er den Angeklagten daher im Zweifel freisprechen – nicht rechtskräftig.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Masseur wurde freigesprochen, nachdem eine Frau behauptet hatte, er habe sie während einer Massage sexuell missbraucht
- Die Aussagen des Opfers und des Angeklagten widersprachen sich stark, was zu dem Freispruch führte, da im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten entschieden werden musste
- Trotz des Vorfalls konnte jedoch die genaue Form des sexuellen Vorfalls nicht eindeutig festgestellt werden