Der Angeklagte (o.) musste sich am Wiener Landl u.a. wegen versuchten Mordes verantworten.
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Mit gebeugtem Rücken sitzt er da, seine Hände zittern: Und dennoch wird dem schmächtigen 1,72 Meter großen und 64 Kilogramm schweren Angeklagten (42) am Wiener Straflandesgericht ein brutales Verbrechen zur Last gelegt.
Dem gebürtigen Russen wird versuchter Mord, schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung vorgeworfen. Angeklagt sind zwei Vorfälle: Im heurigen Mai soll der 42-Jährige einen gebürtigen Kroaten (44) im Prater schwer verletzt haben. Im Juli folgte dann eine (Messer-)Attacke auf den gewalttätigen Ex-Partner einer Freundin.
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Streit bei Drogenkauf
Zum ersten Vorfall (unter Alkoholeinfluss) im Prater zeigt sich der Angeklagte geständig: "Ich wollte von dem Mann um 20 Euro Drogen kaufen. Er hat mir zwei kleine Säckchen gegeben, ich habe ihm gesagt, dass das zu wenig ist", berichtet er im Gerichtssaal. Anschließend kam es zu Handgreiflichkeiten, der 42-Jährige soll dem Kroaten eine Wodkaflasche auf den Hinterkopf geschlagen, ihn gewürgt und ins Gesicht getreten haben. Das Opfer weist vor Gericht den Drogendeal von sich, er habe den Angeklagten nur beim Drogenkauf begleitet.
Wesentlich schwerer wiegt allerdings die brutale Attacke auf den offenbar gewalttätigen Ex-Freund (53) einer Freundin (35): "Sie hat mir oft erzählt, dass er sie nicht in Ruhe lässt und mir Fotos von blauen Flecken gezeigt. Sie hatte sogar Angst, rauszugehen. Ich habe mir Sorgen gemacht und ihr mehrmals gesagt, dass sie zur Polizei gehen soll, aber sie wollte nicht", erzählt der Angeklagte.
„Sie hat geweint und geschrien. Sie hatte Angst, dass ihr Ex zurückkommt“
Angeklagterüber die Tatnacht
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Am 14. Juli eskalierte dann die Situation: "Mein Ex-Freund hat mich aus meiner Wohnung gezerrt und am Gang niedergetreten. Nachbarn haben mir geholfen, und ich konnte zurück in meine Wohnung flüchten. Dann habe ich den Angeklagten angerufen", berichtet die 35-Jährige im Zeugenstand.
Den Anruf bestätigt auch der Angeklagte: "Der Anruf hat mich geweckt. Sie hat geweint und geschrien. Sie hatte Angst, dass ihr Ex zurückkommt, weil sein Hund noch in ihrer Wohnung war", berichtet der 42-Jährige, der auch angibt, dass seine Freundin wollte, dass er zu ihr kommt – was diese bestreitet, aber: "Wir können froh sein, dass ich am Leben bin und er auch!", bestätigt die 35-Jährige.
Faustschlag ins Gesicht
Der 42-Jährige – er war zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert und unter Drogen – griff sich daraufhin ein Küchenmesser mit rund 20 Zentimeter langer Klinge und ging zu Fuß zur Wohnung seiner Freundin in Penzing. Auf der Straße traf er auf den 53-Jährigen: "Ich habe ihn beschimpft und einen Faustschlag ins Gesicht gegeben. Er hat einen Purzelbaum nach hinten gemacht und ist gleich wieder aufgestanden", führt der Angeklagte aus.
Anschließend gehen die Schilderungen des Opfers und des Angreifers auseinander: "Ich habe nicht auf ihn eingestochen, ich habe die Stiche nur angedeutet. Als er am Boden lag, wollte er mir das Messer entreißen, dabei hat er sich verletzt", bestreitet der 42-Jährige den Mordversuch vehement. Danach folgten noch weitere Faustschläge.
„Ich wollte ihm nur Angst einjagen. Eigentlich bin ich kein böser Mensch“
Angeklagterüber den Angriff auf das Opfer
Ein wenige Sekunden langes Zeugen-Video und die (auf Fotos dokumentierten) blutigen Verletzungen des Opfers – Einstiche in Unterkiefer und Unterlippe, Nasenbeinbruch und Bruch der Unterkiefer-Prothese – vermitteln allerdings ein anderes Bild: "Ich wollte ihm nur Angst einjagen. Eigentlich bin ich kein böser Mensch, die Menschen haben keine Angst vor mir", versichert der Angeklagte.
Das 53-jährige Opfer fordert von ihm 3.000 Euro für die erlittenen physischen Schäden und 1.920 Euro für die psychischen Folgen. Die Verteidigerin des Angeklagten, die renommierte Rechtsanwältin Bettina Caspar-Bures, erkennt die Summe für die physischen Schäden an und übergibt der Privatbeteiligtenvertreterin 790 Euro in einem Kuvert: "Er hat Fehler gemacht, die er einsieht und auch bereut", erklärt Caspar-Bures. Das Urteil: 18 Jahre für den Mordversuch sowie leichte Körperverletzung – nicht rechtskräftig. Im Fall der gefährlichen Drohung erhielt der 42-Jährige einen Freispruch.
Anwältin Bettina Caspar-Bures verteidigte den Angeklagten.
Sabine Hertel
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