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Mann pinkelt am Praterstern auf Polizeiauto
Unter Beifall eines Zeugen machte sich ein Unbekannter Sonntagabend einen "Spaß" und urinierte auf ein geparktes Einsatzfahrzeug.
Ein nicht alltägliches Leser-Video erreichte die Redaktion. Zu sehen: ein alkoholisierter Mann, der auf ein Polizeiauto pinkelt. Das Fahrzeug war am Wiener Praterstern (2. Bezirk) abgestellt - die Beamten offenbar im Einsatz. Angefeuert wird der Vandale von einem zweiten Mann, mit dem er am Ende des Videos lachend einschlägt.
Anzeige, oder im schlimmsten Fall Festnahme
"Heute" wollte es genau wissen und fragte nach: Was für Folgen drohen dem Mann? "Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung - genauer gesagt um eine 'Anstandsverletzung'", wie Polizei-Pressesprecherin Irina Steirer erklärt. Dieses Delikt ist mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro, oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen", heißt es im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (§ 1.; Abschnitt 1).
"Wie bei jeder Verwaltungsübertretung kommen hier eine Abmahnung, ein Organmandat oder eine Anzeige in Frage. Im schlimmsten Fall kann es bis zur Festnahme gehen", so Steirer weiter. Wäre der Mann in Flagranti erwischt worden, "würde so ziemlich jeder Polizist eine Anzeige schreiben".
Ziviles Fahrzeug vs Polizeiauto
Ob es einen Unterschied zwischen einem Einsatzfahrzeug und einem zivilen gibt, wollten wir wissen. "Grundsätzlich gibt es hier keinen Unterschied", so die Antwort. Bei Sachbeschädigung sähe die Sache jedoch etwas anders aus.
"Wäre das Fahrzeug geöffnet und man würde auf die Sitze oder dergleichen urinieren, könnte dies auch ein strafrechtliches Verhalten, sprich eine Sachbeschädigung, darstellen", so Steirer. Würde man ein Polizeifahrzeug beschädigen, zum Beispiel Reifen aufstechen, gilt dies als schwere Sachbeschädigung, im Gegensatz zum Delikt bei einem „normalen Fahrzeug". (red)