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Mann liefert sich wilde Schießerei mit Einbrechern

Während einem der mutmaßlichen Einbrecher in Frankreich der Prozess gemacht wird, wird der Shop-Besitzer in der Schweiz angeklagt.

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Sechs Personen brachen in ein Waffengeschäft ein. Der Ladenbesitzer war anwesend.
Sechs Personen brachen in ein Waffengeschäft ein. Der Ladenbesitzer war anwesend.
Getty Images/iStockphoto

Im Herbst 2020 versuchten sechs Personen, in ein Waffengeschäft in Wallbach einzubrechen. Der aus dem Schlaf gerissene Ladenbesitzer habe das Feuer eröffnet, worauf es zu einer Schießerei mit den Einbrechern gekommen sei. Die Täter ergriffen die Flucht und fuhren in einem Fahrzeug in Richtung Frankreich.

Klage gegen Ladenbesitzer

Nun wurde im Zusammenhang mit der Untersuchung dieser Nacht auch gegen den Ladenbesitzer ein Verfahren wegen versuchter mehrfacher vorsätzlicher Tötung eingeleitet, teilt die Staatsanwaltschaft Aargau in einer Medienmitteilung am Montag mit.

Vorwurf: "Tod in Kauf genommen"

Mitte Mai erhob sie gegen den Ladenbesitzer Anklage beim Bezirksgericht Rheinfelden. Er soll mit seinen Schussabgaben gegen die Fahrzeuge und deren Insassen schwere Verletzungen sowie auch den Tod von mehreren Personen zumindest in Kauf genommen haben.

Er war vorbereitet wegen vergangener Einbrüche

Die Polizei hatte wegen vergleichbarer Einbruchsfälle bereits zuvor Kontakt zum Ladenbesitzer gesucht. Laut der Staatsanwaltschaft bereitete er sich entsprechend vor und legte eine Langwaffe und Munition bereit. Welcher Gang der Ereignisse im Rahmen der Ermittlungen rekonstruiert wurde, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft muss bei einer Schussabgabe und verletzten Personen ein Verfahren eröffnen und im Zweifel Anklage erheben. Ob es sich um eine Notwehrsituation handelte, wird das Gericht beurteilen müssen.

Nur ein Einbrecher wurde gefasst

Bisher konnte nur einer der sechs mutmaßlichen Einbrecher gefasst werden. Der 32-jährige Franzose habe zwei Schussverletzungen an den Gliedmaßen erlitten und sei ins Spital gebracht worden. Gegen ihn würden die französischen Behörden ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, qualifiziertem Einbruchdiebstahl sowie wegen Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrs- und das Waffengesetz führen.

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    In der Wohnung des Mannes wurden neben den Waffen auch zahlreiche Gegenstände aus der NS-Ära sichergestellt.
    In der Wohnung des Mannes wurden neben den Waffen auch zahlreiche Gegenstände aus der NS-Ära sichergestellt.
    LPD Kärnten