Salzburg

Sohn (2) beim Baden geknipst: Anklage wegen Pornografie

Der 55-Jährige musste sich nun wegen "pornografischen Darstellungen Minderjähriger" am Landesgericht Salzburg verantworten.

Clemens Pilz
Ein Salzburger musste wegen Kinderpornographie-Vorwürfen vor Gericht.
Ein Salzburger musste wegen Kinderpornographie-Vorwürfen vor Gericht.
unsplash

Darf man seine eigenen Kinder beim Baden fotografieren? Jedenfalls nicht, wenn es sich um "reißerisch verzerrte, der sexuellen Erregung des Betrachters dienende Abbildungen der Schamgegend" handelt. Diese angefertigt zu haben, wurde einem 55-jährigen Serben in Salzburg vorgeworfen.

Der Mann hatte seinen damals zweijährigen Sohn fünfmal nackt abgelichtet und die Bilder auf seinem Handy gespeichert. Zudem soll er ein Foto gemacht und ebenfalls gesichert haben, das den Buben dabei zeigt, wie er sein eigenes Geschlechtsteil berührt.

Im Prozess wies der Angeklagte am Mittwoch aber vehement zurück, sogenanntes kinderpornographisches Material produziert zu haben. Es habe sich einfach nur um Fotos gehandelt, die er im Zuge des Badens des Buben geknipst habe. Das sah auch die Einzelrichterin so und sprach ihn frei.

Richterin glaubt Angeklagtem

Die Begründung: Die aufgenommenen Lichtbilder entsprächen nicht der gesetzlichen Definition einer kinderpornografischen Darstellung. Vielmehr habe der Vater beim Baden Fotos angefertigt, die eben nicht reißerisch verzerrt seien und auch den Fokus nicht auf die Schamgegend des Kindes gerichtet hätten.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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