Oberösterreicher ist sauer
Mann geht ins falsche Gebäude, muss 110€ Strafe zahlen
Wegen eines Parkverstoßes vor einem Geschäft wurde ein Lenker gestraft. Was den Autofahrer extrem ärgert: die Höhe der Geldbuße von 110 Euro.
Noch immer ist Joachim S. (Name der Redaktion bekannt; Anm.) frustriert. Der "Heute"-Leser aus dem Bezirk Freistadt erhielt kürzlich einen Brief der Firma Loyal Parking. Inhalt des Schreibens: Er habe seinen Wagen in der Bezirkshauptstadt auf einer Fläche vor einem Möbelgeschäft ohne gültige Berechtigung abgestellt.
Was war passiert? Der Mann musste an diesem Tag zu einer nahegelegenen Firma, stellte seinen Pkw aber auf den Parkplatz des Möbelunternehmens.
"Habe Vorschriften nicht beachtet"
"Fairerweise muss ich sagen, dass ich beim Verlassen des Autos nicht darauf geachtet habe, ob an diesem Standort irgendwelche Vorschriften zu beachten sind", betont der Mann gegenüber der Redaktion.
Der Fahrer zeigt sich einsichtig, schließlich "schützt Unwissenheit nicht vor einer Strafe". Er vermutet, dass auf Videoaufnahmen der Firma Loyal Parking erkennbar ist, dass er nicht im Einrichtungsgeschäft – auf dessen Parkfläche er gestanden ist – eingekauft hat.
"Einzig bei der Höhe hat es mir die Haare aufgestellt", schüttelt der Betroffene den Kopf. Für die Parkdauer von 42 Minuten muss er 110 Euro Strafe zahlen. Auf das Unternehmen ist der Lenker angefressen: "Das ist ein Wahnsinn", zeigt sich der Mühlviertler fassungslos.
Grund seines Ärgers: "Ich halte die Strafe für überzogen. Nicht einmal in Linz bezahlt man für so ein Vergehen einen derart hohen Betrag", so der aufgebrachte Parksünder.
„Ich halte die Strafe für überzogen.“
Tatsächlich: In der oberösterreichischen Landeshauptstadt werden für einen Verstoß in der Kurzparkzone 35 Euro verlangt. "Hier wird einem jedoch das Dreifache abgeknöpft."
So reagiert Unternehmen
"Heute" hat beim verantwortlichen Unternehmen um eine Stellungnahme angefragt. Von Loyal Parking hieß es, man könne nur etwas sagen, wenn man den Einzelfall genau kenne. Zur Strafe wird festgehalten: "Die Höhe der Vertragsstrafe legen wir gemeinsam mit unserem Auftraggeber individuell pro Standort fest."
Man orientiere sich dabei nicht an ortsüblichen Tarifen öffentlicher Parkplätze, sondern an Vertragsstrafen, die bei Besitzstörungen privater Flächen fällig werden. Die Sanktionen seien damit inhaltlich eher mit einem Bußgeld als mit einer entsprechenden Gebühr im öffentlichen Raum zu vergleichen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Autofahrer aus dem Bezirk Freistadt ist verärgert über eine Parkstrafe von 110 Euro, die er für das Abstellen seines Wagens ohne gültige Berechtigung vor einem Geschäft erhalten hat
- Obwohl er einsieht, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, empfindet er die Höhe der Geldbuße als überzogen und bezeichnet das Unternehmen Loyal Parking als "Raubritter"