Autofahrer fällt durch
Mann besteht Prüfung nicht, obwohl er keinen Meter fuhr
Ein Pkw-Lenker ließ den Motor bei seinem Auto laufen und stieg während seiner Anhängerprüfung aus. Daraufhin fiel er direkt durch.
Ein 31-jähriger Luzerner muss seine Anhängerprüfung nach einem Fehlversuch wiederholen. Dabei hat er einen Fehler gemacht, der laut seinem Prüfer "gravierend" sei. Auch wegen weiterer Fehler fiel er durch die Prüfung.
Am Freitag absolvierte der Luzerner beim Straßenverkehrsamt Luzern seinen ersten Versuch an der Anhängerprüfung: "Ich brauche diese Prüfung unbedingt, weil ich Schreiner bin."
Bremslicht wurde zum Verhängnis
Im ersten Teil der Prüfung wurde der Anhänger genau untersucht, erklärt der 31-Jährige. Dabei vergaß der Luzerner den Deichsel nach Rissen zu untersuchen, unter den Anhänger zu schauen und weitere Dinge.
Danach folgte die Kontrolle der Lichter. Weil ein Bremslicht des Anhängers nicht funktionierte, wollte der Luzerner aussteigen, um den Stecker erneut am Auto anzuschließen.
"Ich habe die Handbremse angezogen, habe Leergang eingelegt und habe den Motor laufen lassen", so der 31-Jährige. So sei er es sich von seinem Schreinerberuf gewohnt. Kaum war er ausgestiegen, wurde er von seinem Prüfer aufgehalten: "Er hat mich direkt nach Hause geschickt."
"Ich war sprachlos", erzählt der Luzerner weiter. Er habe nicht gewusst, dass der Motor beim Ausstiegen nicht laufen dürfe.
Weitere Ausgaben: Etwa 500 Euro
Die Prüfung dauerte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal eine halbe Stunde. Die Kosten müsse der Luzerner selbst tragen. Nach Angaben der Fahrschule Zürich ist bei einer Anhängerprüfung im Durchschnitt mit Kosten von rund 140 Euro zu rechnen.
Da er zusätzliche Fahrstunden nehmen und eine zweite Fahrprüfung machen muss, rechnet er mit weiteren Ausgaben von etwa 530 Euro.
85 Euro Strafe
Daniela Portmann, die ihre eigene Fahrschule MiniDrive führt, sagt auf Anfrage: "Das unnötige Laufenlassen des Motors kann mit 85 Euro bestraft werden." Dies sei im Gesetz in zwei Artikeln festgehalten.
Deshalb könne es auch zu einer negativen Prüfung führen, wenn der Experte dies so umsetzen will. "Es liegt also im Ermessen des Experten, kann aber so durchgesetzt werden", so Portmann.
Larissa Probst, Kommunikationsverantwortliche Justiz- und Sicherheitsdepartement vom Kanton Luzern, erklärt: "Laut der Asa-Richtlinie handelt es sich bei der Anhängerprüfung um einen schweren Fehler, wenn man beim Verlassen des Fahrzeugs den Motor laufen lässt."
In der Regel sei dieser Fehler jedoch nicht alleine ausschlaggebend für das Nichtbestehen der Prüfung. Außerdem seien Prüfungen, welche stattfinden, unabhängig des Resultates kostenpflichtig.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein 31-jähriger Luzerner fiel bei seiner Anhängerprüfung durch, weil er den Motor seines Autos laufen ließ, als er ausstieg, um ein Bremslicht zu reparieren.
- Neben diesem gravierenden Fehler vergaß er auch, den Anhänger gründlich zu überprüfen, was zu weiteren Kosten und einer Wiederholung der Prüfung führte.