Österreich
Mann (48) stirbt bei Unfall, Witwe erhält keine Rente
Ein Ausflug mit Geschäftspartnern endete für einen 48-Jährigen tödlich. Seine Witwe beantragte eine Rente, blitzte aber vor Gericht ab.
Thomas G. (48) war als selbstständiger Heizungs-, Gas- und Lüftungstechniker tätig. Sein Unternehmen umfasste aber nicht nur Sanitär-Installationen, sondern auch die Vermietung von Maschinen wie Traktor und Hebebühne. Ein Grund, warum der 48-jährige Oberösterreicher auch ab 2013 mit Arbeiten für das Musik-Festival "Woodstock der Blasmusik" beauftragt wurde.
Schon bald wurde Thomas G. zu einem wichtigen Partner in der Organisation des Festivals und gehörte zum "Kernteam" – mit einem Mitglied, dem Festival-Hauptverantwortlichen, war er zudem befreundet. Das "Kernteam" fuhr etwa zweimal im Jahr gemeinsam als Besucher zu anderen Festivals – einmal stand auch ein dreitägiger Campingausflug am Programm. Bei diesen Ausflügen wurden immer wieder auch arbeitstechnische Dinge besprochen.
Moped-Ausflug mit Spaß und Arbeitsbesprechungen
Vor etwa drei oder vier Jahren hatten mehrere Team-Mitglieder die Idee, einmal mit ihren Oldtimer-Mopeds zu jenem Weinbauern ins Burgenland zu fahren, der am Festival ausschenkt. Dies wurde schließlich im Juni 2021 umgesetzt. Die Teilnehmer – davon sieben mit Oldtimer-Mopeds und einer mit einem Begleitfahrzeug mit Ersatzteilen – wollten in zwei Tagesetappen zu besagtem Weinbauern fahren.
Gemeinsames Ziel des Ausflugs war es einerseits Spaß zu haben, andererseits aber auch die Aufgaben für das Festival zu besprechen. Als ein Teilnehmer am 3. Juni mit seinem Moped eine Panne hatte, hielt die Gruppe zwischen Baumgartenberg und Saxen auf einem Feldweg neben der Bundesstraße.
Ausfahrten waren laut Gericht privates Vergnügen
Ein Pkw-Lenker (65) raste aus ungeklärter Ursache in die Gruppe hinein – Thomas G. und Sascha S. (29) starben, fünf Moped-Fahrer wurden zudem schwer verletzt. Der 65-Jährige wurde später zu einer Geldstrafe und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt (im November 2021 nicht rechtskräftig). Die Witwe von Thomas G. beantragte bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) eine Witwen-Rente, da es sich ihrer Meinung nach um einen Arbeitsunfall gehandelt hatte. Doch die SVS lehnte ab, die Frau klagte daraufhin.
Das Erstgericht gab ihr Recht, der Moped-Ausflug sei als gemischte Tätigkeit zu qualifizieren, der nicht ausschließlich privaten, sondern wesentlichen betrieblichen Interessen gedient habe. Doch das Berufungsgericht und der OGH (der die außerordentliche Revision der Witwe abwies) urteilten anders, da es "bei objektiver Betrachtung an einem Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Installateur und der Teilnahme an einer zwei volle Tage in Anspruch nehmenden Oldtimer-Mopedfahrt" fehle. Derartige Ausfahrten würden vielmehr regelmäßig zum privaten Vergnügen unternommen.