Niederösterreich

Manager (61) drohte SPÖ-Politiker Watsche an

Wegen einer E-Mail an den früheren LH-Stellvertreter und SPÖ-Landesparteivorsitzenden Franz Schnabl stand ein 61-Jähriger vor Gericht.

Erich Wessely
SPÖ-Politiker Franz Schnabl
SPÖ-Politiker Franz Schnabl
Lenger Thomas

Ein Niederösterreicher ist am Mittwoch in St. Pölten wegen einer E-Mail an den früheren LH-Stellvertreter und SPÖ-Landesparteivorsitzenden Franz Schnabl vor Gericht gestanden. Der 61-Jährige soll den Politiker am 14. November des Vorjahres in der Nachricht beschimpft und ihm eine "Watschn" angedroht haben. Der Angeklagte bekannte sich zum Vorwurf der gefährlichen Drohung schuldig, er sei betrunken gewesen. Er erhielt Diversion und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Watsche, "wenn du nach Krems kommst"

"Wenn du nach Krems kommst, hau ich dir eine Watschn rein", war in der E-Mail zu lesen, in der der damalige Landesvize als "Arschloch" und "korrupte rote Drecksau" beschimpft wurde. "Das ist schon ein bisschen deftig", meinte der Einzelrichter zum Angeklagten. "Ich war so alkoholisiert, dass ich etwas schreibe, was ich im normalen Zustand niemals machen würde", erklärte der Beschuldigte. Warum die Nachricht an Schnabl ging, begründete der 61-Jährige mit seiner damaligen Meinung, dass sich der Politiker "nicht als Saubermann darstellen soll".

"Beruflich einfach eine Katastrophe"

Seine damalige persönliche Situation beschrieb der in der Baubranche tätige Angestellte als schwierig und "beruflich einfach eine Katastrophe" wegen Corona und der Folgen des Ukraine-Krieges. Außerdem sei seine Frau gesundheitlich angeschlagen gewesen. Sein Alkoholproblem habe er nach einer Therapie nun im Griff. Der Verteidiger sprach von einem E-Mail-Inhalt, für den sich sein Mandant "heute noch geniert": "Er kann sich heute selbst nicht mehr erklären, warum er so einen Blödsinn geschrieben hat." Schnabl, inzwischen Landtagsabgeordneter in Niederösterreich, wurde nicht als Zeuge befragt. Er hat nach Angaben des Landesgerichts auch keine Ansprüche gestellt.

Alkoholbedingte Entgleisung

"Ich glaube Ihnen eine alkoholbedingte Entgleisung", sagte der Richter zum Angeklagten. Er betonte aber, dass so eine Nachricht für Politiker "nicht angenehm" sei, weil es für den betroffenen Adressaten "völlig unberechenbar" sei, von welchem Absender und "aus welcher Ecke" sie stamme.

80 Stunden gemeinnützige Arbeit

Da der angeklagte Manager im Vorfeld eine Diversion in Form einer Geldbuße abgelehnt hat, wurde ihm am Mittwoch die Leistung von 80 Stunden an gemeinnütziger Arbeit angeboten. Der Niederösterreich erklärte sich einverstanden. Zusätzlich hat er einen Pauschalkostenbeitrag von 250 Euro zu leisten. Die Staatsanwaltschaft gab dazu keine Erklärung ab.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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