Coronavirus

"Mama eh im Home Office" – Schule lehnt Betreuung ab

Lockdown, Schulen zu, Betreuung abgelehnt. Home Schooling wird oft zur Frauenfalle. In "Heute" spricht eine Betroffene, die bei der AK Hilfe suchte. 

Heute Redaktion
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AK-Jurist Philipp Brokes klärt Betroffene auf.
AK-Jurist Philipp Brokes klärt Betroffene auf.
zVg (Archiv, Pre-Corona aufgenommen) 

In Wien und Niederösterreich gilt weiter ein harter Lockdown. Die Schulen sind noch bis zum 26. April geschlossen, besonders heftig trifft das oft die Mütter, die den Spagat zwischen Kinderbetreuung und Job bewältigen müssen. Eine junge Wienerin wollte ihre Tochter daher unlängst in die zur Betreuung geöffnete Schule bringen. "Ich arbeite 40 Stunden. Mein Chef hat Gott sei Dank Home Office bewilligt, aber es ist völlig lebensfremd, dass man nebenbei auch noch das Home Schooling bewältigen kann", erzählt Alexandra S. (Name geändert). Sie wollte ihre Kinder Anfang der Woche daher zur Betreuung in eine Neue Mittelschule in Wien bringen. "Doch dort lehnte man sie ab. Die Lehrerin kennt mich und sagte schnippisch: 'Sie sind ja eh im Home Office...'"

Jurist Brokes: Kein Einzelfall

Völlig verzweifelt wandte sich die Wienerin (35) an die AK. Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer, griff die Causa auf Twitter auf – und deckte auf: Alexandra S. ist bei weitem kein Einzelfall. Im Gespräch mit "Heute" ärgert er sich: "Gerade in kleineren Gemeinden oder an kleineren Schulen, an denen man sich persönlich kennt und die Wohn- bzw. Berufsverhältnisse der Eltern den Lehrkräften bekannt sind, wird die Betreuung oftmals mit der Begründung abgelehnt, dass Eltern 'eh im Homeoffice' seien." Nachsatz: "Man geht dann offenbar davon aus, dass ein Vollzeitjob und eine Vollzeit-Kinderbetreuung zeitgleich stattfinden können."

Schulen müssen Kinder betreuen

Rechtens ist die Ablehnung der Schule natürlich nicht. Laut der geltenden Covid-19-Schulverordnung müssen Schulen die Kinder aufnehmen, wenn "eine häusliche Betreuung nicht sichergestellt ist". Ist das schon automatisch gegeben, wenn die Eltern von daheim arbeiten? Nein, erläutert Jurist Brokes: " Eine Betreuung ist nicht mit der reinen physischen Anwesenheit gegeben. Im Homeoffice tätige Eltern können naturgemäß in vielen Fällen nicht einmal eine durchgehende Beaufsichtigung ihrer Kinder sicherstellen, da sie ja selbst ausreichend zu tun haben." Dass sie neben ihrem Job auch noch die Kinder betreuen und beim Lernen unterstützen, sei oftmals unmöglich.

Jurist Brokes: "Im Ergebnis sehen sich Eltern immer wieder gezwungen, Beruf und Kinderbetreuung zeitgleich unter einen Hut zu bringen."

Arbeitgeber lehnen Sonderbetreuungszeit ab

Brokes: "In den Verhandlungen der Sozialpartner mit der Regierung war klar, dass eine Sonderbetreuungszeit (also eine bis zu vierwöchige bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes mit einer 100-prozentigen Kostenerstattung für betroffene Arbeitgeber aus den Mitteln des Bundes) dort greifen muss, wo eine Betreuungsmöglichkeit an einer Schule dezidiert nicht besteht." Viele Arbeitgeber würden laut Brokes "wohl zu Recht" den Anspruch auf Sonderbetreuungszeit ihrer Angestellten derzeit ablehnen, da es ja eine vom Bildungsminister garantierte Betreuung gebe.

"Das kann nicht erwartet werden"

Es sei eine "Schieflage", so Brokes, die "überwiegend berufstätige Frauen" an die Grenzen der Belastbarkeit stoßen lässt. Er erklärt: "Während der täglichen Arbeitszeiten muss man sich schon aufgrund des Arbeitsvertrages gegenüber dem Dienstgeber arbeitsbereit halten und die vereinbarte Arbeitsleistung erbringen. Eine sinnvolle Betreuung von Kindern im Homeschooling ist zeitgleich einfach nicht zumutbar und kann gesellschaftspolitisch doch nicht ernsthaft erwartet werden."

"Zwei Vollzeitjobs sind innerhalb eines durchschnittlichen Arbeitstages nicht zeitgleich zu bewältigen."

Die Arbeiterkammer fordert aus aktuellem Anlass – einmal mehr – eine Klarstellung seitens des Bildungsministeriums, dass die schulische Betreuung während des Distance Learnings nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob Eltern im Homeoffice tätig sind oder nicht. "Wenn wir uns einig sind, dass die Kinderbetreuung mit einer vollwertigen Tätigkeit gleichzusetzen ist, müssen wir vor allem in Krisenzeiten dieser Maxime entsprechend handeln", sagt Philipp Brokes. Der AK-Experte schlägt sich auf die Seite der Eltern: "Zwei Vollzeitjobs sind innerhalb eines durchschnittlichen Arbeitstages nicht zeitgleich zu bewältigen. Wer das einmal versucht hat, weiß, dass letztendlich einer der beiden Jobs darunter unverhältnismäßig stark leidet. Bei der aktuellen Massenarbeitslosigkeit und der zunehmenden Existenzängste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist das meistens die Kinderbetreuung und in letzter Konsequenz die Entwicklung der eigenen Kinder, die damit klar aufs Spiel gesetzt wird."

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