13 freche Nager

Mäuse in der Wohnung: Mieter muss nun ausziehen!

Ein Steirer hatte im Dachgeschoss Ärger mit lästigen Nagern. Aus Protest zahlte er keine Miete mehr – das wurde nun vor Gericht für ihn zum Bumerang.

Thomas Peterthalner
Mäuse in der Wohnung: Mieter muss nun ausziehen!
Mäuse nervten Mieter in Wohnung in der Steiermark.
iStockphoto (Symbolbild)

Sie trappelten durch Hohlräume im Haus – und schließlich in die Wohung von Gerhard S. (Name geändert) bei Fürstenfeld (Stmk.). 13 freche Nager will der Steirer im März 2023 in seiner Dachgeschosswohnung gezählt haben. Er habe den Fall der Hausverwaltung gemeldet, diese habe aber nicht viel unternommen. Deshalb habe er selbst Mausefallen in seiner Wohnung aufgestellt. Der Mieter ärgerte sich auch noch über andere Mängel, wie zu geringen Wasserdruck im Bad, defekte Rollos und eine bröckelnde Fassade. Er sah rot – zahlte drei Monate lang keine Miete mehr.

Räumungsklage eingebracht

Ein schwerer Fehler wie sich schnell herausstellte. Der Vermieter brachte eine Mietzins- und Räumungsklage gegen Gerhard S. ein. Denn laut der Hausverwaltung habe der Bewohner den Mäusebefall zwar gemeldet, dann aber eine Kontaktaufnahme durch einen Kammerjäger verhindert. Man habe deshalb angenommen, das Problem sei erledigt.

Mäuse wurden angelockt

Der Mieter habe Lebensmittel und Gerümpel unsachgemäß gelagert und deshalb das Mäuseproblem selbst mitverursacht. Eine Mietzinsminderung um 100 Prozent wäre auf keinen Fall gerechtfertigt gewesen. Der Bewohner habe aus "Rechthaberei" die Zahlungen eingestellt.

Gericht gab Vermieter recht

Das Bezirksgericht Feldbach war derselben Ansicht. Der Mäusebefall an wenigen Tagen im März hätte höchstens eine Mietzins-Reduktion von fünf bis 6 Prozent gerechtfertigt. Gerhard S. müsse deshalb die Wohnung räumen, so der Richter. Der Mieter zahlte daraufhin wieder Miete, blieb aber die drei nicht bezahlten Monatsmieten weiter schuldig. Der Vermieter hielt die Räumungsklage aufrecht. Der Fall zog sich durch die Instanzen.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz war ebenfalls der Meinung, dass die Einstellung der Mietzahlungen nicht gerechtfertigt war. Nun schloss sich der Oberste Gerichtshof (OGH) laut "Presse" dieser Ansicht an. Die Räumungsexekution ist mittlerweile bewillgt, Mieter Gerhard S. muss – genau wie schon die Mäuse – die Wohnung im Dachgeschoss räumen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mieter in der Steiermark, der wegen eines Mäusebefalls und anderer Mängel drei Monate lang keine Miete zahlte, muss nun seine Wohnung räumen.
    • Das Gericht entschied, dass die Mietminderung um 100 Prozent nicht gerechtfertigt war und bestätigte die Räumungsklage des Vermieters.
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    Akt.