Wegen "Sicherheitsbedenken"
Mädchen in Burkinis durften in Freibad nicht ins Wasser
Nächster Vorfall in einem Freibad: Wegen ihrer Kleidung durften zwei Schülerinnen nicht ins Becken. Die beiden 13-Jährigen hatten Burkinis an.
Erst vor wenigen Tagen sorgte ein Zwischenfall im Bad von Bad Leonfelden (Bez. Urfahr-Umgebung) für Aufregung: Mehrere Männer sollen den 22-jährigen Bademeister angegriffen haben. Der Mann wurde durch einen Schlag ins Gesicht verletzt, der mutmaßliche Haupttäter wurde angezeigt, es hagelte Hausverbote. Auch in Wien gibt es regelmäßig Wirbel in Bädern, heuer gab es bereits 17 Vorfälle, zuletzt wollte ein Mann einer schlafenden Frau den Bikini ausziehen.
Nun sorgt auch ein Freibad in Oberösterreich wieder für Schlagzeilen. In Ansfelden durften zwei 13-jährige Schülerinnen nicht ins Wasser, weil sie einen Burkini trugen. Die beiden waren im Zuge eines Klassenausfluges in dem Erlebnisbad. Wegen der dort geltenden Badeordnung wurde ihnen aber der Badespaß verweigert, berichten die "OÖN".
"Diese Regelung ist nicht zeitgemäß. Gerade muslimische Schülerinnen können oft nicht so gut schwimmen, obwohl es eine lebensrettende Kompetenz ist. Da ist es sehr schade, wenn ihnen Hürden in den Weg gelegt werden", wird die Sportlehrerin der beiden Kinder zitiert.
Hochkrempeln hätten die Eltern nicht erlaubt
Offenbar war die Bekleidung an den Armen zu lang, aus Sicherheitsgründen wurde ihnen deshalb der Zutritt versagt. "Der Bademeister hat gemeint, wenn sie den Burkini bis zu den Knien und Ellenbogen hochkrempeln, dann dürfen sie wieder ins Wasser", sagt die Pädagogin zu den "OÖN". Das Hochkrempeln hätten allerdings die Eltern der Mädchen nicht erlaubt, weshalb die beiden die Turnstunde vom Beckenrand aus verfolgen mussten.
Der Ansfeldner Bürgermeister Christian Partoll (FPÖ) verteidigt laut Bericht das Vorgehen des Bademeisters. Aus Sicherheitsgründen sei "wallende" Bekleidung verboten. Da müsse man streng sein, sonst würden die Besucher auch in Jeans oder Pullover ins Wasser springen. Die Lehrerin der Mädchen kritisiert die Regelung, in anderen Bädern dürften die beiden ohne Probleme baden gehen.