Österreich

Mädchen (4) blieb mit Auge in Schraube hängen – blind!

Die Schraube stand aus dem Zaun eines Tennisplatzes hervor. Die Eltern klagten Tennisverein und Gemeinde, aber niemand will verantwortlich sein.

Christine Ziechert
Die Schraube stand beim Zaun eines Tennisplatzes hervor (Symbolbild).
Die Schraube stand beim Zaun eines Tennisplatzes hervor (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Eine simple Schraube, die aus dem Zaun eines Tennisplatzes hervorstand, kostete einem Mädchen (4) in Oberkärnten das Augenlicht: Die Vierjährige war im Dezember 2018 mit ihrer Mutter in der Nähe des Kindergartens unterwegs, ging am Zaun entlang. Plötzlich blieb das Kleinkind mit dem linken Auge an der Schraube hängen: "Die Kleine drehte ihren Kopf zur Seite, dabei schlitzte die Schraube das Auge regelrecht auf", meint Rechtsanwalt Franz Oberlercher, der die Familie vertritt, zur "Kleinen Zeitung".

Eine Not-OP folgte, doch das Auge des Mädchens war nicht mehr zu retten: "Das Mädchen ist auf dem verletzten Auge blind. Das ist irreparabel", so Oberlercher. Es folgten zahlreiche Spitalsaufenthalte, die Vierjährige musste lange Zeit auch eine Augenklappe tragen. 

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    Weder Gemeinde noch Tennisverein wollen Schuld sein

    Die Eltern des Mädchens klagten sowohl den Tennisverein als auch die Gemeinde, die dem Verein den Platz verpachtet hatte: "Wir fordern 61.445 Euro und Haftung für alle zukünftigen Folgen", meint Jurist Oberlercher. Laut einem Gutachter ist der Überstand der Schraube auf eine fehlerhafte Montage zurückzuführen. Doch weder der Verein noch die Gemeinde (bzw. deren Versicherungen) fühlen sich für den Fehler verantwortlich und schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

    "Für den Überstand der Schraube von 26 Millimeter war nicht der Tennisverein verantwortlich, sondern die Mitarbeiter der Gemeinde." Es sei ja nur der Innenplatz verpachtet gewesen, die Flächen außen nicht, argumentierte etwa der Anwalt des Tennisklubs. Der Jurist der Gemeinde widersprach laut der "Kleinen Zeitung": "Der Tennisverein hat die gesamte Anlage gepachtet und damit alle Zäune und Schrauben." Außerdem "kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Mitgliedern des Tennisklubs Manipulationen getroffen wurden, die einen Überstand der Schraube bewirkt haben."

    "Auf einem Auge blind zu sein, bedeutet auch, dass dieses Kind gewisse Berufe und Sportarten nie ausüben können wird" - Rechtsanwalt Franz Oberlercher

    Die Familie und das blinde Mädchen stehen zwischen den Fronten: "Für uns ist das schon eine große Belastung. Bei jeder Verhandlung kommt alles wieder hoch", meinten die Eltern zur "Kleinen Zeitung". Ihre Tochter sei zum Glück selbstbewusst, ihr gehe es den Umständen entsprechend gut.

    Vergangene Woche ging der Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt unter dem Vorsitz von Richter Janko Ferk zu Ende. Am Programm standen Zeugenaussagen von drei Gemeinde-Mitarbeitern und fünf Vorstandsmitgliedern des Tennisvereins. "Auf einem Auge blind zu sein, bedeutet auch, dass dieses Kind gewisse Berufe und Sportarten nie ausüben können wird", meint Anwalt Oberlercher. Nun ist der Richter am Zug, das Urteil ergeht schriftlich.

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