Politik
Lockdown wegen Freitest-Veto? So reagiert Regierung
Die Oppositionsparteien wollen das Freitesten ab 18. Jänner geschlossen blockieren. Empört über diese "Verantwortungslosigkeit" reagiert die ÖVP.
"Man muss sich schon fragen, warum die Oppositionsparteien den Menschen in Österreich die Möglichkeit sich freizutesten, unbedingt nehmen möchte", rätselte ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior am Sonntag in einer Aussendung. Erst am Vormittag wurde bekannt, dass auch die SPÖ dem Abänderungsantrag zum Epidemiegesetz nicht zustimmen wird.
"Dieses Gesetz braucht es in dieser Form nicht", so Pamela Rendi-Wagner, die darin einen "rechtlich bedenklichen Blanko-Scheck" sieht. Die NEOS bemängelten darüber hinaus die kurze Begutachtungsfrist und das Zusammenbrechen der Parlaments-Website.
Aufgrund der SPÖ/FPÖ/NEOS Mehrheit von 31 zu 30 Sitzen im Bundesrat kann der Beschluss zum Freitesten um bis zu acht Wochen verzögert werden. Das Freitesten für die Woche von 18. bis 24. Jänner wäre somit nicht möglich. Trotzdem läuft die Anmeldung zu den dazugehörigen Massentests (etwa im Burgenland) regulär an. Indes fürchten viele, dass daher der Lockdown verlängert werden könnte.
Gesundheitsministerium reagiert gelassen
Melchior wettert weiter: "Ich appelliere an die Oppositionsparteien zur Vernunft zu kommen, ihre parteipolitischen Interessen zurückzustecken und gemeinsam zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher zu arbeiten."
Etwas gelassener reagiert das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. "Bis heute Mittag sind sehr viele Stellungnahmen zum Entwurf im Gesundheitsministerium eingelangt. Seit dem Nachmittag wird jede Stellungnahme bearbeitet und ernst genommen", heißt es. "Mit den Fraktionen werden weiters auch die Inhalte der Vorschläge der Parlamentsfraktionen besprochen und anschließend über die weitere parlamentarische Vorgangsweise beraten."
Abwartend ist auch der Ton aus dem grünen Parlamentsklub: "Es gibt morgen eine Aussprache mit allen Parteien im Parlament, bei der die eingelangten Stellungnahmen und etwaige Änderungen im Gesetzesentwurf besprochen werden. Danach wird über die weitere Vorgangsweise entschieden werden", so in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.