Politik
Lockdown kurios: E-Tschick-Shops zu, Solis offen
Viele waren von der Lockdown-Ausnahme für Skipisten verwundert – nun listete die Wirtschaftskammer weitere kuriose Feinheiten auf. Die Details.
Viele haben sich gewundert, dass das Skifahren trotz Lockdown erlaubt ist. Die neue Verordnung hat aber noch weitere Feinheiten zu bieten, wie die Wirtschaftskammer auflistet:
"O Tannenbaum" gesichert
Christbaumverkäufer dürfen auch heuer offen haben.
E-Zigarette nur aus Trafik
Spezialisierte E-Zigarettenhändler müssen ihr Geschäft geschlossen halten, während klassische Trafiken offen bleiben dürfen.
In vino veritas
Vinotheken können offen bleiben, sie zählen zum Lebensmittelhandel.
Kipferl und Coffee-to-go
Bäckereien haben geöffnet. Das Frühstück darf man zwar mitnehmen, aber nicht vor Ort genießen.
Tupperpartys tabu
Der Direktvertrieb ist zwar erlaubt. Verkaufspartys lässt die Verordnung allerdings nicht zu.
Hungrig im Zug
Wer mit der Bahn fährt, spart Nerven – und Kalorien: Gastronomie im Zug ist nicht zulässig.
Für Abfall wird gesorgt
Wohnungsentrümpelungen durch Profis sind erlaubt. Sie fallen unter den Punkt Abfallentsorgung.
Neue Wohnung
Immobilienbesichtigungen sind zulässig, wenn sie zur Deckung eines Wohnbedürfnisses erforderlich sind. "Gruppenbesichtigungen" sind aber nicht möglich.
Ballon bleibt am Boden
Freizeitveranstaltungen wie Ballonfahrten oder Helikopter-Rundflüge dürfen nicht stattfinden.
Fitnessstudio nein, Solarium ja
Während Fitnesscenter geschlossen bleiben müssen, dürfen Solarien aufsperren.
Zum Wiehern
Ausreiten im Reitstall ist gestattet, Reitunterricht aber nicht.
Locken im Lockdown
Friseursalons sind zu, auch Hausbesuche nicht zulässig.