Kollege erstochen

Lkw-Lenker auf Raststätte getötet – lebenslange Haft

Wegen Mordes wurde am Mittwoch ein 36-Jähriger am Landesgericht Innsbruck zu lebenslanger Haft verurteilt.

Michael Rauhofer-Redl
Lkw-Lenker auf Raststätte getötet – lebenslange Haft
Am Mittwoch (07.02.2024) wurde der Angeklagte im Mordprozess schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
MARKUS STEGMAYR / APA / picturedesk.com

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte schon kurz nach dem Prozess eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Der Prozess am Innsbrucker Landesgericht war der nächste Höhepunkt in einem Aufsehen erregenden Fall. Im Mai 2023 wurde ein 35-jähriger Lenker eines Lkw tot auf der Autobahnraststätte in Zirl aufgefunden. 

Der Beschuldigte, ein 36-jähriger Landsmann des Opfers, bestritt die Tat gegenüber der Polizei zunächst, ehe er doch noch ein Geständnis ablegte. Die Behörden legten dem Mann zur Last, seinen Kollegen mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass es "gut sein" könne, dass er zugestochen habe. Erinnern könne er sich auf Grund des Alkoholkonsums an jenem Abend nicht mehr. "Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich ein Messer vergraben habe", so der Angeklagte, der vor Gericht auch erstmals einen weiteren "unbekannten Mann" ins Spiel brachte. 

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    Im Mai 2023 wurde ein Lkw-Lenker (35) auf einem Rastplatz bei Zirl durch zahlreiche Messerstiche getötet. 
    Im Mai 2023 wurde ein Lkw-Lenker (35) auf einem Rastplatz bei Zirl durch zahlreiche Messerstiche getötet.
    ZEITUNGSFOTO.AT / APA / picturedesk.com

    Höchststrafe für Angeklagten

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich beide Männer zum Essen getroffen hätten. Zu späterer Stunde und unter dem Einfluss von Alkohol sei es dann zu einem Kräftemessen gekommen, das sich später zum Streit entwickelt habe. Bereits im Auto soll es zum ersten Stich gekommen sein, im Freien sollen dann elf weitere Attacken hinzugekommen sein. Die Verteidigung bestritt eine Mordabsicht des 36-Jährigen und plädierte auf Totschlag. 

    Wie die APA berichtet, ließ Richterin Helga Moser keine mildernden Umstände gelten. Ein richtiges Geständnis habe es nicht gegeben und auch die schwere Alkoholisierung sei nicht als mildernd zu werten. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Urteil, ist wie erwähnt, nicht rechtskräftig.

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