Ex-Mieterin wurde geklagt

Linzerin setzt falsche Pflanze an, soll 80.000 € zahlen

Eine Frau lebte in einer Wohnung, pflanzte im Garten Bambus an. Jetzt zittert sie: Wegen der Sträucher soll sie Zehntausende Euro zahlen.

Oberösterreich Heute
Linzerin setzt falsche Pflanze an, soll 80.000 € zahlen
Eine Frau soll wegen Bambus Zehntausende Euro Schadenersatz zahlen.
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Die ehemalige Mieterin wohnte bis vor drei Jahren in einer gemeinnützigen Wohnung der Lawog in Linz. Der frühere Vermieter fordert jetzt Schadenersatz in der Höhe von 40.000 Euro von ihr. Der Prozess findet nächste Woche statt. Was ist passiert?

Die Frau lebte mehr als zehn Jahre lang in der Wohnung, die im Erdgeschoß liegt. Sie hatte keinen Balkon, aber einen kleinen Garten. Dort hatte sie 2017 einen Bambus gepflanzt.

Im September 2021 zog sie aus. Laut ihrem Rechtsanwalt Franz Haunschmidt wurde das Apartment korrekt an den Nachmieter übergeben. Laut "OÖN" heißt es im Einspruch der Klage, dass ein Vertreter der Lawog damals den "wunderschönen, gepflegten Zustand des Gartens gelobt" hat.

Beim Nachmieter habe es sich "um den Sohn eines bekannten Politikers und Generaldirektors" gehandelt. Doch wie der Anwalt betont, haben weder der Nachfolger noch die Genossenschaft Maßnahmen gesetzt, "um ein Ausbreiten des Bambus zu verhindern".

Die Pflanze wuchs immer mehr. Laut Klagsschrift habe der Bambus bereits drei Viertel der gesamten Grünfläche der Wohnanlage ausgebreitet. Eine Landschaftsarchitektin wurde von der Lawog mit einem Privatgutachten beauftragt. Ergebnis: bis zu 450 Quadratmeter Rasen sind betroffen.

Hohe Kosten für Neubepflanzung

Schließlich musste der Boden bis zu einer Tiefe von 70 Zentimetern abgetragen werden. Die Arbeiten eines Bauunternehmens kosteten fast 60.000 Euro. Und: Nacharbeiten und Neubepflanzung wurden mit zirka 20.000 Euro angegeben.

Die Lawog fordert "aus Kulanz und prozessualer Vorsicht" von den in Summe mehr als 80.000 Euro zirka die Hälfte. Der Anspruch wird vom Vermieter mit einer Klausel im Mietvertrag begründet: Mieter dürfen "Blumen und Sträucher mit einer Maximalhöhe von 1,30 Meter nur mit schriftlicher Genehmigung" anpflanzen.

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Forderung "verjährt"

Der Anwalt betont, dass es sich bei Bambus weder um einen Strauch noch um eine Blume handelt, sondern eine Ziergrasart ist. Außerdem hält er die Forderung für verjährt, denn nach dem Gesetz betrage die Verjährungsfrist für Schäden an Mietobjekten nur ein Jahr. Daher sei die Ex-Mieterin drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses für die Gartenpflege nicht mehr verantwortlich.

Die Linzer Genossenschaft erklärte zuletzt, dass man seit Mai vergeblich versuche, die Frau zu einem Gespräch über eine außergerichtliche Einigung einzuladen. Bisher ohne Erfolg, weshalb man "zur Klagsführung gezwungen" sei.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine ehemalige Mieterin in Linz wird von ihrem früheren Vermieter auf 40.000 Euro Schadenersatz verklagt, weil sie Bambus im Garten gepflanzt hat, der sich stark ausgebreitet hat und hohe Kosten für die Entfernung und Neubepflanzung verursachte.
    • Ihr Anwalt argumentiert, dass die Forderung verjährt sei und Bambus keine genehmigungspflichtige Pflanze sei, während die Genossenschaft auf eine außergerichtliche Einigung drängt.
    red
    Akt.