Wohnen
Weniger Miete zahlen wegen Hitze in der Wohnung?
Die nächste Hitzewelle rollt über uns – und viele Wohnungen werden erneut zu Brutstätten. Welche Rechte Mieter haben, weiß Expertin Hanel-Torsch.
Die Sommer werden immer heißer. Das hat mittlerweile auch eine aktuelle Analyse bestätigt: Der Juli 2023 war weltweit der heißeste Monate seit Wetteraufzeichnungen. Jetzt ist die nächste Hitzewelle da. Mit bis zu 36 Grad tagsüber und weit über 20 Grad in den Nächten steigen auch in den eigenen vier Wänden die Temperaturen – teils bis ins scheinbar Unerträgliche.
Immer öfter taucht deshalb die Frage auf: Muss man das als Mieterin oder Mieter akzeptieren? Gibt es bei der Temperatur eine Obergrenze, bei der man eine Mietzinsreduktion oder Maßnahmen gegen die Hitze verlangen kann? "Heute" hat bei Mietrechtsexpertin Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Österreich nachgefragt und eine ernüchternde Antwort erhalten.
Temperaturprotokol
"Nein, das gibt es in Österreich nicht", so die Expertin. Das sei eine sehr individuelle Frage und entscheidend sei hier vor allem, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Sei es tatsächlich unerträglich heiß, so empfiehlt Hanel-Torsch dem Mieter oder der Mieterin Protokoll über die Temperatur zu führen, im Optimalfall mit einem Zeugen. "Am besten sofort dem Vermieter schreiben, dass die Temperatur zu hoch ist und die Miete nur noch unter Vorbehalt einbezahlt wird."
Enden würde das letztendlich allerdings in einem Gerichtsverfahren und hier habe es ihres Wissens bisher nur eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, damals zugunsten der Wohngemeinschaft von Kindern und Jugendlichen, gegeben.
"Einen anderen Fall gibt es aus Deutschland. Dort ist der Kanarienvogel gestorben, weil es in der Wohnung über 40 Grad hatte. Am Ende gab es eine Mietzinsminderung." Aktuell sei die Frage noch einer Mietzinsreduktion aufgrund zu hoher Temperaturen also noch von den einzelnen Fällen abhängig.
Nur dann gibt es eine Mietzinsminderung
Anders verhalte sich die Situation, wenn die vorhandene Klimaanlage defekt oder schlecht positioniert sei oder die Außenjalousien nicht funktionieren. "In einem solchen Fall kann man auf eine Mietzinsminderung bestehen, bis der Schaden behoben ist."
Grundsätzlich gehe Hanel-Torsch allerdings davon aus, dass in Zukunft immer öfter Fälle auftauchen werden, bei denen es in vermieteten Objekten zu einem unerträglichen Hitzestau kommt. Sei dies der Fall, werde es in ein paar Jahren auch ein Judikatur dazu geben.