Wohnen

Sex im Garten oder auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Mit den steigenden Temperaturen zieht es auch immer mehr Liebende ins Freie. Doch selbst am eigenen Grundstück ist bei der Lust Vorsicht geboten.

Christine Scharfetter
Die anhaltenden Temperaturen sorgen dafür, dass die Hemmungen fallen.
Die anhaltenden Temperaturen sorgen dafür, dass die Hemmungen fallen.
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In lauen Sommernächten fallen nicht nur immer öfter die Hüllen, sondern auch die Hemmungen. Doch die steigende Lust im Freien könnte für Liebende fatal enden – selbst am eigenen Balkon oder im Garten.

"In seinen eigenen vier Wänden – dazu gehören auch Balkon und Garten – kann man grundsätzlich tun und lassen, was man will, solange man nicht gegen das Gesetz, Hausordnung oder Verträge verstößt", erklärt der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck gegenüber "Heute". Doch genau das ist der Fall, wenn man Sex am Balkon oder im eigenen Garten hat.

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    <strong>Nacktsein!</strong> Ob Sonnenliegen, Gartendusche oder schnell in den <a href="https://www.heute.at/s/der-speibkuebel-steht-direkt-neben-dem-pool-100279947">Pool</a> hüpfen: Für nackt Herumlaufen im Garten oder auf dem Balkon sieht das österreichische Rechtssystem so gesehen kein Gesetz oder Paragraphen vor, der vorschreibt, wie man sich wo oder wann kleidet (oder auch nicht).<br><br>Die Rechtsprechung der Vergangenheit hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der nackte Aufenthalt in der Wohnung, auf dem Privatgrundstück (egal wie einsehbar) nicht verboten ist. Aber: Der öffentliche Anstand sollte dabei nicht verletzt werden – und dieser Paragraph kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Kinder in der Nähe sind.
    Nacktsein! Ob Sonnenliegen, Gartendusche oder schnell in den Pool hüpfen: Für nackt Herumlaufen im Garten oder auf dem Balkon sieht das österreichische Rechtssystem so gesehen kein Gesetz oder Paragraphen vor, der vorschreibt, wie man sich wo oder wann kleidet (oder auch nicht).

    Die Rechtsprechung der Vergangenheit hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der nackte Aufenthalt in der Wohnung, auf dem Privatgrundstück (egal wie einsehbar) nicht verboten ist. Aber: Der öffentliche Anstand sollte dabei nicht verletzt werden – und dieser Paragraph kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Kinder in der Nähe sind.
    Getty Images/iStockphoto

    Sechs Monate Haft

    Hier liege eine öffentliche geschlechtliche Handlung vor, die nach dem Strafgesetzbuch sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden kann, so der Experte.

    Allerdings kann eine Ahndung dieser Straftat kompliziert werden: So muss den Akteuren eindeutig bewusst sein, dass sie dabei beobachtet werden und sie müssen tatsächlich in der Öffentlichkeit zur Tat schreiten. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Handlung von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann. Als Richtwert gelten hier zehn Personen, die auch nacheinander vorbeigehen können.

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