Gesundheit
Test reicht nicht – muss ich mit Corona arbeiten?
Die Corona-Zahlen steigen von Woche zu Woche an. Wann man dennoch zur Arbeit oder in die Schule muss – Expertin Marlene Frank klärt in "Heute" auf.
Mit dem Herbstbeginn steigen die Corona-Zahlen wieder an. Das zeigt nicht nur das österreichweite Abwassermonitoring, sondern auch das SARI-Dashboard der stationären Spitals-Aufnahmen. Demnach mussten Anfang September (KW35) noch 166 Fälle auf den Normalstationen und 6 Personen auf der Intensivstation behandelt werden. Eine Woche später sind es bereits 183 Fälle auf den Normalstationen – wobei diese Zahl aktuell noch nicht vollständig ist.
Dennoch ist eine Infektion mit dem Coronavirus seit 1. Juli 2023 nicht mehr meldepflichtig. Somit muss jeder, der arbeitsfähig ist, auch zur Arbeit (oder zur Schule). "Corona wird mittlerweile wie jede andere Erkrankung gehandhabt, das bedeutet, fühle ich mich nicht arbeitsfähig, muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich krank bin", hält Arbeitsrechtsexpertin Marlene Frank von der Arbeiterkammer Wien gegenüber "Heute" fest.
Anschließend sollte man sofort – "sprich, bereits am ersten Tag, vollkommen unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht" – einen Arzt aufsuchen und eine Krankmeldung unverzüglich an den Arbeitgeber übermitteln.
Keine Symptome, keine Krankmeldung
Mit dem Ende der Meldepflicht und der Maßnahmen, reicht auch ein positiver Corona-Test nicht aus, um der Arbeit oder der Schule fernbleiben zu dürfen: "Durch die Aufhebung der Meldepflicht und der Verkehrsbeschränkung gibt es kein Muss, dass der Arzt einen krank schreibt", heißt es von Seiten der Wiener Ärztekammer. Für eine Krankmeldung braucht es demnach Symptome und eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit.
Außerdem seien auch die Corona-Tests nur mit Symptomen gratis. "Weist man keine auf, ist der Test beim Arzt eine Privatleistung und somit zu bezahlen – selbst, wenn eine Person im Haushalt bereits positiv ist."
Corona in der Familie
Damit ist auch klar, wer Corona zwar im Haushalt hat, selbst jedoch arbeitsfähig ist, muss an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Selbst, wenn Arbeitskollegen einer vulnerablen Gruppe angehören oder eine solche Person zu Hause haben. "In einem solchen Fall trägt man die Situation am besten an den Arbeitgeber heran, um gemeinsam eine Lösung zu finden, wie zum Beispiel Homeoffice oder getrennte Räumlichkeiten. Immerhin hat der Arbeitgeber immer eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und muss den bestmöglichen Schutz gewährleisten", erklärt Frank. Würde es hier Rücksprachebedarf geben, können sich Arbeitnehmer jederzeit an die AK wenden, so der Tipp der Expertin.
Allerdings könne man hier keine pauschale Antwort geben. "So etwas ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Und zum Vergleich, ist ein Familienmitglied an einer anderen Krankheit erkrankt, wie zum Beispiel der Grippe, darf man bei der Arbeit auch nicht fehlen."
Corona ändert an Schulpflicht nichts
Das Gleiche gilt auch für schulpflichtige Kinder: "Wenn ein Kind krank ist, sollte es Zuhause bleiben. Niemand wird ein Kind mit Fieber in die Schule schicken", lautet die Antwort der Bildungsdirektion Wien auf "Heute"-Nachfrage. Zeigt eine Schülerin oder ein Schüler allerdings keine Symptome, so greife die Schulpflicht.