Welt
Letzte Chance abgelehnt: jetzt muss Archie (12) sterben
Der Berufungsantrag wurde abgelehnt – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will sich nicht in britische Entscheidungen einmischen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Entscheidung über die lebenserhaltenden Maßnahmen für den unheilbar kranken Archie Battersbee in Großbritannien abgelehnt. Das Gericht in Strassburg teilte am Mittwochabend mit, es werde nicht in die Entscheidung der nationalen Gerichte eingreifen, die Behandlung des zwölf Jahre alten Buben zu beenden.
Das Spital, in dem der zwölfjährige Archie behandelt wird, wollte die künstliche Beatmung und andere Maßnahmen eigentlich am Vormittag einstellen. Seine Eltern hatten erfolglos darum gekämpft, britische Gerichte dazu zu bringen, das Royal London Hospital am Abstellen der Geräte zu hindern.
Keine Aussicht auf Genesung
Der Bub war im April bewusstlos aufgefunden worden. Seine Eltern vermuten, dass er an einer schief gelaufenen Internet-Mutprobe teilgenommen haben könnte. Ärzte haben Archie schwere Hirnschäden attestiert und erklärt, eine fortgesetzte lebenserhaltende Behandlung sei nicht in seinem besten Interesse.
"Wir werden Archie bis zum Ende nicht aufgeben", sagte seine Mutter vor dem Urteil des EGMR. Die Familie ziehe auch Angebote aus anderen Ländern, Archie zu behandeln, in Erwägung.
Am Dienstag war die Familie mit einem Antrag vor dem obersten britischen Gerichtshof gescheitert, mit dem sie die Fortsetzung der Behandlung ihres Sohnes erreichen wollte. Das Gericht befand, Archie habe keine Aussicht auf Genesung und werde voraussichtlich auch bei fortgesetzter Behandlung in den nächsten Wochen an Organ- oder Herzversagen sterben.
Die Richter stimmten mit der Entscheidung eines untergeordneten Gerichts überein, dass eine Weiterführung der Behandlung den Tod des Buben nur verzögern würde.